Ihr entscheidender Vorteil: Viele gunnercooke-Anwälte haben selbst in der Wirtschaft gearbeitet und wissen genau, wie sich rechtliche Entscheidungen auf das Organisationsganze auswirken, wie man professionell mit Budgets arbeitet, und wie man konkurrierende Interessen ausbalanciert.
Vielleicht kennen Sie die Marke der „10.000 Stunden“ – jene Schwelle, ab der jemand als echte Expertin oder echter Experte gilt.
Bei uns ist das Standard: Jeder Partner verfügt über weit mehr als 10.000 Stunden anwaltlicher Praxis. Bei gunnercooke arbeiten Sie ausschließlich mit erfahrenen Rechtsexperten zusammen.
Wer nach Rechtsberatung fragt, sucht eine Problemlösung für sein Projekt: Also eigentlich Business Advice. Deshalb durchdenken gunnercooke Anwälte ein Geschäfts- oder Projektproblem zuerst – und liefern dann den Rechtsrat.
Unsere Mandanten vertrauen uns ihre Herausforderungen und Anliegen an. Unser Team verfügt über die Erfahrung, Kompetenz und Autorität, um für sie die passende Lösung zu finden. Mit über 50 Partnerinnen und Partnern im DACH-Gebiet decken wir alle Bereiche ab, die Mandanten von einer großen Wirtschaftskanzlei erwarten können.
Business Advice first heißt also: Wir konzentrieren uns darauf, das Potenzial, das in Ihrem Business steckt, voll auszuschöpfen. Mit Hilfe rechtlicher Ideen, Mittel und Maßnahmen. Eine neue, intelligente Art, anwaltliche Beratung zu praktizieren.
Die Originalfassung des Beitrags erschien am 25.Februar 2026 hier. Der US-amerikanische Fondsadministrator Formidium plant im Zuge seines Markteintritts in Europa die Übernahme von zwei Fondsgesellschaften in Liechtenstein und Luxemburg. Die…
„Watt ’ne Law“, ein Podcast von gunnercooke und Sprechwerk, startet in Zusammenarbeit mit Renault Trucks und Energy Partners eine dreiteilige Reihe zur E-Mobilität im Lkw-Verkehr. Die Hosts Dirk Voges (gunnercooke)…
Der Bundesgerichtshof hat die Spielräume von Dienstleistern bei Mindestvertragslaufzeiten erneut eingehegt. Eine AGB-Klausel eines Telekommunikationsunternehmens, die den Beginn der Vertragslaufzeit an die Freischaltung des Anschlusses knüpfte, ist unwirksam. Die Entscheidung…
Wenn Regulierung zur Vertrauensfrage wird Die Bundesnetzagentur stellt das bisherige Privilegierungssystem für Stromspeicher und die damit verbundenen Speichernetzentgelte infrage. Was als ordnungspolitisch konsequenter Systemwechsel gedacht ist, entwickelt sich für Investoren…
Das Bundesverwaltungsgericht erklärt das Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung für unzureichend. Erstmals wird damit höchstrichterlich festgeschrieben: Klimaziele sind nicht nur politisches Versprechen, sondern gerichtlich durchsetzbare Pflicht. Ein Programm reicht nicht Mit seinem Urteil…
Warum NIS2 rechtliche Bewertungen grundlegend verschiebt Informationssicherheit wird in vielen Organisationen, trotz der NIS2-Richtlinie, noch immer primär als technische oder operative Aufgabe verstanden. Zuständigkeiten liegen bei IT, Security oder Compliance;…