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Expertise

Lambertus ist gesellschaftsrechtlicher „Allrounder“ für alle Rechtsformen und Beratungsanlässe und verfügt über mehr als 35-jährige Berufserfahrung.

Er hat börsennotierte Gesellschaften und Familienunternehmen bei Umwandlungen, Carve-outs und konzerninternen Umstrukturierungen beraten sowie abfindungs- und insolvenzrechtliche Verfahren für sie geführt. Aufgrund seiner Erfahrung auf dem Gebiet inhabergeführter oder in Familienbesitz befindlicher Unternehmen berät Lambertus auch Unternehmensnachfolgen sowie Anteils- und Unternehmensverkäufe.

Seine Ausbildung zum Steuerberater ermöglicht es ihm, gemeinsam mit Steuerrechtsexperten komplexe steuerliche Vorgänge zu verstehen und in interdisziplinären Teams umzusetzen. Darüber hinaus verfügt Lambertus über ein umfassendes Verständnis betriebswirtschaftlicher und bilanzrechtlicher Fragestellungen, was ihm die Führung oder Begleitung anspruchsvoller Post-M&A- und Bewertungsprozesse ermöglicht.

Lambertus berät

Er berät Familiengesellschaften, mittelständische Unternehmen sowie börsennotierte Aktiengesellschaften bei Umstrukturierungen und Unternehmensnachfolgen sowie in bewertungs- und bilanzierungsintensiven Zivilprozessen, insbesondere in Abfindungsklagen, Post-M&A-Streitigkeiten und Beraterhaftungsprozessen.

Für ausländische Unternehmen, insbesondere aus dem romanischen Sprachraum, ist er dank seiner sehr guten Italienisch-, Spanisch- und Französischkenntnisse Ansprechpartner für sämtliche gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen in Deutschland.

Experience Highlights

  • Fusionen, Umwandlungen und Spaltungen zahlreicher, teilweise börsennotierter Unternehmen, insbesondere zweier großer Energieversorger sowie weiterer Industrieunternehmen
  • Beratung von Hauptversammlungen sowie Verteidigung gegen Anfechtungs- und Spruchklagen
  • Beratung mehrerer aktienrechtlicher Squeeze-outs
  • Führung einer Sammelklage gegen einen Versicherungskonzern
  • Verteidigung von Unternehmen und Verbrauchern gegen Insolvenzanfechtungen
  • Beratung zahlreicher Familienunternehmen bei der Unternehmensnachfolge sowie bei der Gestaltung von Testamenten und Gesellschaftsverträgen
  • Begleitung zahlreicher Unternehmensverkäufe im mittelständischen Bereich

Werdegang

Frühere Stationen

  • 1992 – 2025: Flick Gocke Schaumburg (Partner)
  • 1995: Bestellung zum Steuerberater
  • 1992: Bestellung zum Rechtsanwalt
  • 1990 – 1992: Hoechst AG (Rechtsabteilung)

Ausbildung

  • 1988 – 1992: Universität Konstanz (Assistent)
  • 1982 – 1988: Student und Referendar

Publikationen

  • Autor: Der GmbH-Geschäftsführer-Vertrag, Musterklauseln mit Varianten und Praxishinweisen, 2001
  • Mitherausgeber und Mitautor: Formularhandbuch Gesellschaftsrecht, seit 2012, Formulare zur AG
  • Mitherausgeber und Mitautor: Frankfurter Kommentar zum Corporate Governance Kodex, 2016
  • Mitautor: Centrale für GmbH (Hrsg.), GmbH-Handbuch, sämtliche Formulare sowie Kapitel „Der Geschäftsführer“ und „Der Aufsichtsrat“ (seit 1997)
  • Fuhrmann, Die Blockabstimmung in der Hauptversammlung, ZIP 2004, 2081
  • Fuhrmann, „Gelatine“ und die Holzmüller-Doktrin: Ende einer juristischen Irrfahrt?, AG 2004, 339
  • Fuhrmann, Gesetzliche Formerfordernisse von Vorstandsberichten, AG 2004, 135
  • Fuhrmann, Kreditgewährung an Gesellschafter – Ende des konzernweiten Cashmanagements?, NZG 2004, 552
  • Fuhrmann, Anmerkung zum Urteil des BGH vom 18.06.2013 (II ZR 86/11; ZWH 2014, 120–122) – Zu den Anforderungen an das pflichtgemäße unternehmerische Handeln des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG, ZWH 2014, 122
  • Fuhrmann, Internal Investigations: Was dürfen und müssen die Organe beim Verdacht von Compliance-Verstößen tun?, NZG 2016, 881
  • Fuhrmann, Beraterverträge mit Organmitgliedern in der Aktiengesellschaft, NZG 2017, 291
  • Fuhrmann, Mandatspause für GmbH-Geschäftsführer: Unklarheiten des neuen § 38 Abs. 3 GmbHG, GmbHR 2022, 285
  • Fuhrmann, Die StaRUG-Anzeige nach § 31 Abs. 1 StaRUG und der Gesellschafterbeschluss – Hinweise für die Praxis, ZInsO 2025, 385

Liste der Aufsätze (Mitautor)

  • Ebenroth/Fuhrmann, Konkurrenzen zwischen Vermächtnis- und Pflichtteilsansprüchen bei erbvertraglicher Unternehmensnachfolge, BB 1989, 2049
  • Ebenroth/Fuhrmann, Gewinnverlagerungen durch Unterpreisleistungen im transnationalen Konzern, DB 1989, 1100
  • Fuhrmann/Simon, Praktische Probleme der umwandlungsrechtlichen Ausgliederung, AG 2000, 49
  • Fuhrmann/Simon, Der Ausschluss von Minderheitsaktionären, WM 2002, 1211
  • Fuhrmann/Oltmanns, Pflichtangebot bei konzerninternen Umstrukturierungen?, NZG 2003, 17
  • Fuhrmann/Linnerz, Das überwiegende Vollzugsinteresse im aktien- und umwandlungsrechtlichen Freigabeverfahren, ZIP 2004, 2306
  • Fuhrmann/Kayser, Vorstandshaftung aus rechtlicher und vergütungsspezifischer Sicht – Wie eine über 100 Jahre alte Regelungsmaterie plötzlich zum Tagesgespräch wurde, AG 2015, R260
  • Fuhrmann/Merks, Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung: Begrenzung der Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich eines Anwaltsvertrags, GmbHR 2016, R145
  • Löschhorn/Fuhrmann, „Neubürger“ und die Datenschutz-Grundverordnung: Welche Organisations- und Handlungspflichten treffen die Geschäftsleitung in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit?, NZG 2019, 161
  • Fuhrmann/Heinen/Schilz, Gesetzliche Beurteilungs- und Ermessensspielräume als „spezialgesetzliche Business Judgment Rule“, NZG 2020, 1368
  • Fuhrmann/Kurka, Musterfeststellungsklage – Risiken und Fallstricke bei der Wahl des richtigen Klagevehikels, NJW 2020, 3414
  • Fuhrmann/Heinen/Schilz, Die gesellschaftsrechtlichen Aspekte des StaRUG, NZG 2021, 684
  • Fuhrmann/Merks, Videoverhandlung im Zivilverfahren, ZRP 2023, 66