Expertise
Dr. Frederik von Essen ist Rechtsanwalt für Bank- und Finanzaufsichtsrecht und seit über zehn Jahren in diesem Bereich tätig. Er berät zu klassischen Instituts- und Wertpapieraspekten ebenso wie zu Themen, bei denen Finanzregulierung auf Technologie trifft: DLT-bezogene Projekte rund um Blockchain-basierte Assets, also Kryptowerte (insbesondere Stablecoins), Tokenisierung, DeFi und Web3.
Mandanten sind Kreditinstitute (Banken), Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierinstitute, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute, Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG), FinTechs und sonstige Krypto-Unternehmen in der gesamten EU bzw. dem EWR und insbesondere Deutschland. Inhaltlich geht es von der ersten Idee bis zur erteilten Erlaubnis und Compliance im laufenden Betrieb. Die Rechtsgrundlagen dafür sind vielfältig und reichen von europäischen Rechtsakten wie beispielsweise MiCAR, MiFID II, CRD VI, CRR, PSD2/PSD3 und EMD2 bis zu nationalen Gesetzen wie unter anderem KWG, WpIG, WpHG, ZAG, KAGB, eWpG und GwG. Welche Vorgaben genau greifen, entscheidet sich jeweils am konkreten Fall.
Frederik von Essen unterstützt unter anderem bei:
Erlaubnis und Markteintritt
- Erlaubnisverfahren (auch Zulassungs- oder Lizenzverfahren genannt), Inhaberkontrollverfahren und sonstige Anzeigeverfahren, außerdem substantiierter Markteintritt aus Drittstaaten in die EU (vs. Reverse Solicitation).
Struktur und Einordnung von Geschäftsmodellen
- Rechtliche Gestaltung von Geschäftsmodellen und aufsichtsrechtliche Analyse (Legal Opinion) zur Frage der Erlaubnispflicht. Ziel ist eine einfache, kostengünstige, aber stets rechtlich solide Basis. Das betrifft klassische Bank-, Wertpapier- und Zahlungsdienstleistungen ebenso wie neue Modelle, zum Beispiel KI-gestützte Anlage- und Finanzdienstleistungen oder automatisierte (Lending oder Staking) Strategien über Vaults im Web3.
Emissionen und Tokenisierung
- MiCAR White Paper, sowohl für sonstige Kryptowerte wie Utility Token als auch für Stablecoins – also Asset-Referenced Token und E-Money Token, bei denen sich MiCAR, EMD2 und die Anforderungen an die Reserve überlagern. Hinzu kommen Wertpapierprospekte und Wertpapierinformationsblätter, Kryptowertpapiere nach eWpG, Tokenisierung realer Vermögenswerte (Real World Assets), das Design von Utility und Equity Token, Smart Contracts und DAO-Strukturen.
Handel und Produkten
- Aufsichtsrechtliche Einordnung und Gestaltung von Handelsmodellen, Kryptowerten und Finanzinstrumenten – vom Market Making, OTC-Handel und Betrieb von Handelsplattformen (z.B. OTF oder MTF) über Kryptowerte wie Utility Token bis zu Wertpapieren nach MiFID II, insbesondere Derivaten wie Perpetual Futures (Perps) und anderen Krypto-Derivaten, einschließlich der Frage, wo die Grenze zwischen MiCAR- und MiFID-II-Welt verläuft.
Laufende Compliance und Organisation
- Aufbau- und Ablauforganisation, Risikomanagement und Kapitalanforderungen, IT- und Auslagerungsvorgaben, Geldwäscheprävention (GwG, AMLR, TFR) sowie Wertpapier- und Handelscompliance einschließlich Marktmissbrauchsrecht.
Kooperationen
- Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen regulierten und nicht-regulierten Unternehmen – White Label, Fronting, Auslagerung und Fremdbezug von Dienstleistungen.
Behörden und Streitigkeiten
- Vertretung in Verfahren und in der laufenden Kommunikation mit Aufsichtsbehörden sowie die Lösung – auch internationaler – Auseinandersetzungen mit Krypto-Bezug, etwa um entwendete Kryptowerte oder um Token-Allocation und Vesting.
Frederik hat bereits 2020 die erste in Deutschland erteilte Kryptoverwahrlizenz begleitet und seitdem eine Vielzahl von Erlaubnis- und Inhaberkontrollverfahren geführt sowie zu zahlreichen Geschäftsmodellen beraten – unter anderem für eines der größten deutschen Kreditinstitute, für internationale Kryptobörsen und für global aktive Stablecoin-Emittenten.
In Verfahren und im laufenden Austausch vertritt er Mandanten insbesondere gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin, daneben gegenüber weiteren nationalen Aufsichtsbehörden – beispielsweise der österreichischen FMA, der Central Bank of Ireland CBI, der Bank of Lithuania BOL, der luxemburgischen CSSF oder der FMA Liechtenstein – sowie gegenüber ESMA, EBA und EZB.
Seine juristische Laufbahn führte ihn zu verschiedenen internationalen Großkanzleien, wo er bereits in Financial Services / Banking & Finance tätig war, mit Fokus auf klassisches Aufsichtsrecht und Themen rund um DLT. Seiner Promotion lag eine Abhandlung über Finanzinstrumente zugrunde; er publiziert regelmäßig zum Finanzaufsichtsrecht, ist häufig Referent auf Fachkonferenzen der Kryptobranche und engagiert sich aktiv in Branchenverbänden.
Frederiks Ansatz
Rechtliche Fragen müssen klar und entscheidungsreif beantwortet werden, weil mit einem „Es kommt darauf an” am Ende niemandem geholfen ist. Frederik von Essen macht das Anliegen seiner Mandanten zu seinem eigenen: Er treibt Verfahren voran, führt, wenn erforderlich, den (informellen) Austausch mit der Aufsicht und bleibt an der Sache, bis sie abgeschlossen ist. Risiken benennt er stets offen – denn wer entscheiden muss, braucht eine belastbare Grundlage und keinen gefälligen Berater.
Seine Affinität zur digitalen Welt macht es Mandanten leichter: Wer ein Geschäftsmodell wirtschaftlich und technisch versteht, muss es sich nicht lange erklären lassen, er kann es direkt rechtlich gestalten. Das macht ihn zur naheliegenden Wahl für Unternehmen, die die Komplexität des digitalen Finanzwesens als Gestaltungsspielraum begreifen.
Frederik berät
- Banken und Kreditinstitute
- Finanzdienstleister sowie Wertpapierinstitute, Zahlungsdienstleister und E-Geld-Institute
- Kryptowerte-Dienstleister (CASP): Dazu gehören beispielsweise Kryptobörsen, Kryptoverwahrer, Krypto-Broker und Handelsplattformen
- Emittenten und Anbieter von Kryptowerten wie Stablecoins (Asset-Referenced Tokens und E-Money Tokens), Utility Tokens und Equity Tokens sowie Betreiber von Blockchain- und Smart-Contract-Plattformen
- Kapitalverwaltungsgesellschaften, Verwahrstellen und Krypto-Fonds (OGAW / AIF)
- Sonstige Unternehmen mit Bezug zur Finanzbranche (FinTechs, Start-ups) sowie DeFi-, Web3- und Blockchain-Projekte
Experience Highlights
Beratung:
- einer international tätigen Kryptobörse zur Erlangung der (damals allerersten) Kryptoverwahrlizenz in Deutschland (Pressemeldung)
- eines der größten Kreditinstitute Deutschlands zur Erlangung der Kryptoverwahrlizenz (Pressemeldung)
- mehrerer Unternehmen eines internationalen Finanzkonzerns zu MiCAR Compliance
- eines deutschen CRR-Kreditinstituts bei der Einrichtung eines Krypto-Frameworks und den damit verbundenen regulatorischen Herausforderungen
- zu elektronischen Wertpapieren (Kryptowertpapiere sowie Zentralregisterwertpapiere)
- zur Verwahrung von Kryptofondsanteilen, einschließlich Gutachten
- zur Einhaltung von AML/CTF Vorgaben insbesondere im Kryptobereich
- zu Wertpapier-Compliance, insbesondere Pflichten nach WpHG und WpIG
- zur Tokenisierung realer Vermögenswerte (Real World Asset Tokenisierung) sowie zur rechtlichen Gestaltung von Utility Tokens und Smart Contracts
- zu Reverse Solicitation sowie zum Markteintritt in Deutschland und der EU mit Krypto- und Finanzdienstleistungen
Erstellung und rechtliche Prüfung vieler MiCAR White Paper für Asset-Referenced Tokens, E-Money Tokens und sonstige Kryptowerte, einschließlich Utility Tokens.
Begleitung von MiCAR-Zulassungs- und Anzeigeverfahren für Kryptowerte-Dienstleister sowie von Erlaubnisverfahren nach KWG, WpIG und ZAG.
Aufsichtsrechtliche Gutachten (Legal Opinions) zur Erlaubnispflicht von Geschäftsmodellen, einschließlich DeFi-Plattformen und dezentraler Strukturen.
Strukturierung von Kooperationen zwischen regulierten und nicht-regulierten Unternehmen (White Label, Fronting, Auslagerung).
Vertretung gegenüber nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden.
Werdegang
Frühere Kanzleien
- seit 04/2024: gunnercooke GmbH
- 2021 – 2024: EY Law Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg; Rechtsanwalt / Senior Associate / Manager
- 2020 – 2021: Eversheds Sutherland (Germany) LLP, Hamburg; Rechtsanwalt
Ausbildung
- Universität Bayreuth: Erstes juristisches Staatsexamen, 2015
- Universität Jena: Promotion zum Dr. jur., 2019
- Oberlandesgericht Hamburg: Zweites juristisches Staatsexamen, 2020
Sonstiges