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Expertise

Thomas Schmidt berät nationale und internationale Unternehmen auf dem Gebiet des Immobilienrechts. Er ist spezialisiert auf die Bereiche Immobilieninvestitionen, Bau- und Architektenverträge sowie Industrieanlagenprojekte. Er berät und vertritt Mandanten in streitigen Auseinandersetzungen vor Gerichten und Schiedsgerichten und ist auch als Notar in Berlin tätig. 

Thomas berät

  • Internationale und inländische Mandanten 
  • Bau Unternehmen 
  • Vermieter und Mieter 
  • Investment-Management-Gesellschaften 
  • Private Beteiligungsgesellschaften 
  • Immobilien-Investoren 
  • Unternehmerische Kreditnehmer 

Werdegang

Bisherige Werdegang 

  • Partner und Notar, 2002 – 2020, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB.  
  • Partner und Notar, 1988 – 2001, Gaedertz Rechtsanwälte 

 Mitgliedschaften 

  •  Deutscher Anwaltverein (DAV) 
  • Verbandes deutscher Anwaltsnotare e.V. (Association of German Notary Public Lawyers) 
  • Deutsche Gesellschaft für Baurecht 

 Ausbildung 

  • 1985 Zulassung zur Anwaltschaft, 1993 Zulassung als Notar 
  • Zweites juristisches Staatsexamen beim Kammergericht (Berlin) im Jahr 1985 
  • Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Saarbrücken, Straßburg (Frankreich) und Urbino (Italien) sowie ein postgraduate Studium am Europa-Institut der Universität des Saarlandes 

Sonstiges 

  • Seit 2018, Vorsitzender Richter des II. Senats des AGH Berlin  
  • Seit 2008 ist er Richter am Anwaltsgerichtshof (AGH) Berlin 
  • Von 1996 bis 2008 war er ehrenamtlicher Richter am Anwaltsgericht Berlin, zuletzt als Vorsitzender Richter 

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