Wie wird DeFi in der Schweiz reguliert?

September 21, 2026
Martin Liebi

Partner, Schweiz

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Lesezeit etwa 4 Minuten

Martin Liebi gehört zum gunnercooke Krypto-Team in der Schweiz und verfügt über 25 Jahre Erfahrung in der Finanzdienstleistungsbranche und im Bereich digitaler Vermögenswerte. Seine praktische Erfahrung umfasst die Schweiz, die EU und die USA sowie Unternehmen unterschiedlichster Grösse.

Dieser Beitrag ist Teil 4/11 seiner Beitragsserie „Digital Assets in der Schweiz“.

Inhaltsverzeichnis

  1. Welche Arten von Krypto-Token gibt es in der Schweiz?
  2. Welche Tätigkeiten mit Kryptowerten sind in der Schweiz reguliert?
  3. Krypto-Lizenz Schweiz: Welche Kosten und Fristen gelten?
  4. Wie wird DeFi in der Schweiz reguliert?

Das Wichtigste in Kürze

  • Für DeFi gibt es keine eigenen Sonderregeln – es gelten dieselben Grundsätze wie für alle digitalen Vermögenswerte.
  • Die grösste Herausforderung ist die Zuordnung von Tätigkeiten zu einer verantwortlichen Person.
  • Nach dem Konzept des “konzertierten Vorgehens” lässt sich eine Aufgabenverteilung über mehrere Beteiligte nicht zur Umgehung von Pflichten nutzen.
  • Jede Software, jedes Tool und jede Aktivität muss letztlich einer natürlichen oder juristischen Person zugerechnet werden können.

Gibt es in der Schweiz spezielle Gesetze für DeFi?

Nein. Es bestehen keine zusätzlichen, DeFi-spezifischen Regeln. DeFi-Projekte werden nach denselben Grundsätzen beurteilt wie jede andere Tätigkeit mit digitalen Vermögenswerten. Die grundsätzlichen Herausforderungen sind dieselben wie in anderen Rechtsordnungen: Welcher Jurisdiktion lässt sich eine Tätigkeit zuordnen, und wer genau gehört zum Kreis der beteiligten Parteien? In der Schweiz treten diese Fragen aufgrund des vergleichsweise kleinen Heimmarkts und der zahlreichen internationalen Beteiligten an DeFi-Projekten teilweise noch deutlicher hervor.

Wie geht die Schweiz mit der Verteilung von Aufgaben auf mehrere Parteien um?

Schweizer Regulator und Gerichte haben das Konzept des “konzertierten Vorgehens mehrerer Personen” entwickelt. Es prüft, ob mehrere Parteien gemeinsam und abgestimmt Tätigkeiten ausüben, die in ihrer Summe eine regulatorische Pflicht auslösen. Dieses Konzept ist speziell auf DeFi-Sachverhalte zugeschnitten: Die Aufteilung von Aufgaben auf mehrere Rechtsträger oder Jurisdiktionen verhindert eine Bewilligungspflicht also nicht automatisch.

Wegen der dezentralen Natur solcher Tätigkeiten kann es in der Praxis vorkommen, dass sich kein Regulator zuständig fühlt (negativer Kompetenzkonflikt) – oder umgekehrt mehrere Regulatoren gleichzeitig (positiver Kompetenzkonflikt).

Wer haftet, wenn eine Tätigkeit dezentral ausgeführt wird?

Jedes technische Hilfsmittel, jede Software und jede Aktivität – ob dezentral oder zentral ausgeführt – muss letztlich einer natürlichen oder juristischen Person zugerechnet werden. Nur Personen, nicht Code oder Protokolle, können zur Verantwortung gezogen werden. Aus regulatorischer Sicht reicht bereits die Möglichkeit, eine Layer-1-Blockchain zu kontrollieren

  • etwa durch die Fähigkeit, den Code zu ändern,
  • um eine Zurechnung zu einer Person zu begründen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine Bewilligungspflicht durch Dezentralisierung umgehen?

Nein. Das Konzept des konzertierten Vorgehens verhindert genau das – eine Aufteilung auf mehrere Parteien oder Jurisdiktionen beseitigt die Pflicht nicht.

Wer trägt bei einem DeFi-Protokoll die Verantwortung?

Diejenige Person oder Personengruppe, die tatsächlich Kontrolle ausüben kann – etwa über die Möglichkeit, den zugrundeliegenden Code zu ändern.

Ist es möglich, dass gar kein Regulator zuständig ist?

Theoretisch ja (negativer Kompetenzkonflikt), in der Praxis prüft die FINMA aber zunehmend genau, wo Tätigkeiten tatsächlich stattfinden.

Gilt das Konzept nur für DeFi?

Es wurde für dezentrale Sachverhalte entwickelt, kann grundsätzlich aber auf jede Konstellation mit mehreren zusammenwirkenden Parteien angewendet werden.

Muss ich als DeFi-Projekt in der Schweiz eine Bewilligung einholen?

Das hängt von der konkreten Tätigkeit ab – maßgebend sind dieselben Kriterien wie bei zentralisierten Projekten.


Über den Autor

Martin Liebi  ·  Partner │ gunnercooke Schweiz

Martin Liebi verfügt über 25 Jahre Erfahrung als Berater, General Counsel und Geschäftsleitungsmitglied in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Rohstoffe und digitale Vermögenswerte und hat Unternehmen in der Schweiz, der EU und den USA durch sämtliche Phasen ihres Lebenszyklus begleitet.

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