Welche Arten von Krypto-Token gibt es in der Schweiz?

September 15, 2026
Martin Liebi

Partner, Schweiz

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Lesezeit etwa 4 Minuten

Martin Liebi gehört zum gunnercooke Krypto-Team in der Schweiz und verfügt über 25 Jahre Erfahrung in der Finanzdienstleistungsbranche und im Bereich digitaler Vermögenswerte. Seine praktische Erfahrung umfasst die Schweiz, die EU und die USA sowie Unternehmen unterschiedlichster Grösse.

Dieser Beitrag ist Teil 1/11 seiner Beitragsserie „Digital Assets in der Schweiz“.

Inhaltsverzeichnis

  1. Welche Arten von Krypto-Token gibt es in der Schweiz?
  2. Welche Tätigkeiten mit Kryptowerten sind in der Schweiz reguliert?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz unterscheidet drei Token-Kategorien: Zahlungs-Token, Nutzungs-Token und Anlage-Token.
  • Die Einordnung bestimmt, welche Regeln gelten – nicht die technische Umsetzung.
  • Nutzungs-Token sind grundsätzlich unreguliert, Anlage-Token können wie klassische Wertpapiere behandelt werden.
  • Mischformen sind möglich und werden nach ihrer wirtschaftlichen Hauptfunktion eingeordnet.

Was ist ein Zahlungs-Token?

Ein Zahlungs-Token ist ein Token, der wie eine Kryptowährung funktioniert – ohne weitere Funktion oder Verbindung zu einem Entwicklungsprojekt. Klassische Beispiele sind BTC, ETH oder SOL. Auch kleinere Projekte gelten als Zahlungs-Token, sobald sie tatsächlich oder nach der Absicht des Anbieters (erkennbar etwa aus Website oder Begleitdokumenten) als Zahlungsmittel eingesetzt werden sollen. Stablecoins fallen in aller Regel ebenfalls in diese Kategorie.

Manche Token entwickeln diese Funktion erst im Zeitverlauf: Ein ursprünglich als App-Token gestarteter Token kann zum Zahlungs-Token werden, sobald er in der Praxis als Zahlungsmittel akzeptiert wird.

Was ist ein Nutzungs-Token?

Ein Nutzungs-Token verschafft dem Inhaber digitalen Zugang zu einer Anwendung oder Dienstleistung. Er ist mit einem digitalen Gutschein vergleichbar: Wer ihn hält, darf eine bestimmte Leistung nutzen. Auch NFTs können als Nutzungs-Token gelten, wenn sie entsprechend ausgestaltet sind – etwa als Zugangsberechtigung zu einem Angebot.

Was ist ein Anlage-Token?

Ein Anlage-Token verkörpert einen Anspruch auf einen zugrundeliegenden Wert – zum Beispiel eine Beteiligung an einem Unternehmen, an physischen Vermögenswerten oder an künftigen Erträgen. Wirtschaftlich entsprechen Anlage-Token damit Aktien, Anleihen oder Derivaten. Ein Equity Token, der eine Unternehmensbeteiligung abbildet, ist ein typisches Beispiel für einen Anlage-Token.

Ob ein Anlage-Token als Wertpapier oder Finanzinstrument gilt oder überhaupt keine dieser Kategorien erfüllt, hängt von seiner konkreten Ausgestaltung ab. Verkörpert er beispielsweise nur die tokenisierte Form des Eigentums an einer physischen Sache, richtet sich seine Behandlung nach den Regeln für diese Sache. Wertpapiere können dabei klassische Finanzinstrumente oder rein blockchainbasierte DLT-Wertpapiere sein.

Warum ist die richtige Einordnung so wichtig?

Von der Kategorie hängt ab, welche Pflichten ein Projekt in der Schweiz treffen. Nutzungs-Token lösen grundsätzlich keine zusätzlichen regulatorischen Pflichten aus. Zahlungs-Token können Pflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei auslösen, sobald sie für Dritte gehalten oder übertragen werden. Anlage-Token, die als Wertpapier oder Finanzinstrument gelten, unterliegen denselben Regeln wie klassische Finanzprodukte.

Da viele Projekte Merkmale mehrerer Kategorien verbinden, lohnt sich eine sorgfältige Einordnung schon in der Konzeptionsphase – eine nachträgliche Korrektur ist regelmäßig aufwendiger als eine saubere Planung von Anfang an.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein Token gleichzeitig mehrere Kategorien erfüllen?

Ja. Viele Token verbinden Merkmale mehrerer Kategorien (sogenannte Hybrid-Token). Maßgebend ist dann die wirtschaftliche Hauptfunktion im Einzelfall.

Gilt ein NFT automatisch als Nutzungs-Token?

Nein. Ob ein NFT als Nutzungs-, Zahlungs- oder Anlage-Token gilt, hängt von seiner konkreten Ausgestaltung ab, nicht vom NFT-Format selbst.

Sind Stablecoins automatisch Zahlungs-Token?

In der Regel ja, da sie primär auf Werterhalt und Zahlungsfunktion ausgelegt sind.

Braucht jeder Anlage-Token einen Prospekt?

Nein. Nur wenn der Anlage-Token als Wertpapier gilt und öffentlich an Privatanleger angeboten wird, greift grundsätzlich eine Prospektpflicht – vorbehaltlich anwendbarer Ausnahmen.

Wer entscheidet über die Einordnung eines Tokens?

Im Zweifel die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA die auf Anfrage eine verbindliche Einschätzung (No-Action-Letter) abgeben kann.


Über den Autor

Martin Liebi  ·  Partner │ gunnercooke Schweiz

Martin Liebi verfügt über 25 Jahre Erfahrung als Berater, General Counsel und Geschäftsleitungsmitglied in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Rohstoffe und digitale Vermögenswerte und hat Unternehmen in der Schweiz, der EU und den USA durch sämtliche Phasen ihres Lebenszyklus begleitet.

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