Sind NFT-Projekte in der Schweiz rechtlich unproblematisch?

September 30, 2026
Martin Liebi

Partner, Schweiz

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Lesedauer etwa 2 Minuten

Martin Liebi gehört zum gunnercooke Krypto-Team in der Schweiz und verfügt über 25 Jahre Erfahrung in der Finanzdienstleistungsbranche und im Bereich digitaler Vermögenswerte. Seine praktische Erfahrung umfasst die Schweiz, die EU und die USA sowie Unternehmen unterschiedlichster Grösse.

Dieser Beitrag ist Teil 6/11 seiner Beitragsserie „Digital Assets in der Schweiz“.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • NFTs unterliegen denselben Regeln wie andere digitale Vermögenswerte – es gibt keine NFT-spezifischen Vorschriften.
  • Die genaue rechtliche Einordnung von NFTs ist unter Behörden, Gerichten und Wissenschaft noch nicht abschliessend geklärt.
  • Diese Unklarheit ist überwiegend akademischer Natur und hat kaum praktische Auswirkungen.
  • NFT-Projekte lassen sich in der Schweiz mit relativer Leichtigkeit und ohne erhöhte behördliche Kontrolle umsetzen.

Braucht ein NFT-Projekt eine besondere Bewilligung?

Nein. NFTs werden nicht als eigene Anlageklasse behandelt, sondern nach denselben Grundsätzen wie andere digitale Vermögenswerte eingeordnet. Ob ein NFT als Zahlungs-, Nutzungs- oder Anlage-Token gilt, hängt allein von seiner konkreten Ausgestaltung ab (siehe dazu unseren Beitrag zu den Token-Kategorien).

Ist die rechtliche Einordnung von NFTs abschliessend geklärt?

Nicht vollständig. Es gibt derzeit keine gefestigte Praxis von Regulator und Gerichten und keine einheitliche Auffassung in der Rechtswissenschaft zur exakten rechtlichen Natur von NFTs. Diese Diskussionen sind allerdings überwiegend theoretischer Natur – für die praktische Umsetzung von NFT-Projekten haben sie kaum Bedeutung.

Wie aufwendig ist die Umsetzung eines NFT-Projekts in der Schweiz?

Vergleichsweise unkompliziert. Die Umsetzung von NFT-Projekten ist in der Schweiz mit relativer Leichtigkeit möglich und löst keine erhöhte behördliche Kontrolle aus – vorausgesetzt, das Projekt bewegt sich innerhalb der allgemeinen Regeln für digitale Vermögenswerte.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich mein NFT-Projekt bei der FINMA anmelden?

Nur, wenn die konkrete Ausgestaltung des NFT eine Bewilligungs- oder Registrierungspflicht auslöst – etwa weil es faktisch als Zahlungs- oder Anlage-Token fungiert.

Sind NFTs automatisch unreguliert?

Nein, das hängt vom Einzelfall ab. Reine Sammler-NFTs ohne Finanzfunktion sind in der Regel unproblematisch.

Gibt es in der Schweiz spezielle NFT-Gesetze?

Nein, es gelten dieselben Regeln wie für andere digitale Vermögenswerte.

Warum ist die rechtliche Einordnung von NFTs umstritten?

Weil NFTs technisch sehr unterschiedlich ausgestaltet sein können und sich nicht immer eindeutig einer bestehenden Rechtskategorie zuordnen lassen.

Wirkt sich diese Unsicherheit auf mein Projekt konkret aus?

In der Praxis meist kaum – die Diskussion ist überwiegend akademischer Natur.


Über den Autor

Martin Liebi  ·  Partner │ gunnercooke Schweiz

Martin Liebi verfügt über 25 Jahre Erfahrung als Berater, General Counsel und Geschäftsleitungsmitglied in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Rohstoffe und digitale Vermögenswerte und hat Unternehmen in der Schweiz, der EU und den USA durch sämtliche Phasen ihres Lebenszyklus begleitet.

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