Wie gründet man ein Krypto-Unternehmen in der Schweiz?

October 21, 2026
Martin Liebi

Partner, Schweiz

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Lesedauer etwa 3 Minuten

Martin Liebi gehört zum gunnercooke Krypto-Team in der Schweiz und verfügt über 25 Jahre Erfahrung in der Finanzdienstleistungsbranche und im Bereich digitaler Vermögenswerte. Seine praktische Erfahrung umfasst die Schweiz, die EU und die USA sowie Unternehmen unterschiedlichster Grösse.

Dieser Beitrag ist Teil 9/11 seiner Beitragsserie „Digital Assets in der Schweiz“.

Inhaltsverzeichnis

  1. Welche Arten von Krypto-Token gibt es in der Schweiz?
  2. Welche Tätigkeiten mit Kryptowerten sind in der Schweiz reguliert?
  3. Krypto-Lizenz Schweiz: Welche Kosten und Fristen gelten?
  4. Wie wird DeFi in der Schweiz reguliert?
  5. Wie werden Stablecoins in der Schweiz reguliert?
  6. Sind NFT-Projekte in der Schweiz rechtlich unproblematisch?
  7. Wie werden Real World Assets (RWA) in der Schweiz reguliert?
  8. Dürfen Kryptowerte grenzüberschreitend in die Schweiz verkauft werden?
  9. Wie gründet man ein Krypto-Unternehmen in der Schweiz?
  10. Welche neuen Krypto-Gesetze plant die Schweiz?
  11. Wie reguliert die Schweiz die Blockchain-Technologie selbst?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz gilt als eine der gründerfreundlichsten Jurisdiktionen weltweit.
  • Eine Gesellschaft kann im Kanton Zug auch durch Einlage von Krypto-Vermögenswerten (statt Bargeld) gegründet werden.
  • Krypto-Unternehmen erhalten Zugang zu Banken und E-Geld-Instituten, inklusive eigener virtueller IBANs.
  • Für Gründer mit Job- und Steuerperspektive ist eine Aufenthaltsbewilligung vergleichsweise leicht erhältlich.

Wie einfach ist es, in der Schweiz ein Unternehmen zu gründen?

Sehr einfach im internationalen Vergleich. Die Schweiz zählt zu den liberalsten, offensten und gründerfreundlichsten Rechtsordnungen der Welt. Die formalen Gründungsanforderungen und die geforderte lokale Substanz sind unkompliziert zu erfüllen.

Kann ich eine Gesellschaft mit Kryptowährung statt Bargeld gründen?

Ja, im Kanton Zug ist eine Sachgründung mit Spot-Kryptowerten möglich – also die Einlage von digitalen Vermögenswerten anstelle von Bargeld. Voraussetzung ist, dass die auf einer Wallet hinterlegten Krypto-Vermögenswerte das erforderliche Mindestkapital erreichen; ein Prüfungsbericht muss dies bestätigen.

Welche Erleichterungen gibt es für den Start ohne Bewilligung?

Die Schweiz bietet mehrere Regulierungs-Sandkästen: einen für die Entgegennahme von Publikumseinlagen bis CHF 1’000’000, einen für den Betrieb eines DLT-Systems, sowie die praxisrelevante De-minimis-Ausnahme im Geldwäschereirecht (Details dazu in unserem Beitrag zu Lizenzkosten und -fristen). Daneben unterstützen zahlreiche kommunale, kantonale und nationale Initiativen sowie private Verbände gezielt Unternehmertum und Start-ups.

Bekommen Krypto-Unternehmen Zugang zu Bankdienstleistungen?

Ja. Krypto-Unternehmen können aus einer Reihe von Banken und E-Geld-Instituten (EMI) wählen, um Bankbeziehungen aufzubauen. Bereits mit einer einfachen SRO-Registrierung lassen sich Zahlungsdienste mit Kryptowerten und Fiat-Geld über ein Sammelkonto bei einer Schweizer Bank oder einem EMI anbieten – inklusive individueller Schweizer IBANs für Kunden mittels sogenannter virtueller IBANs, sowie der Ausgabe von Debit- und Kreditkarten zu diesen Konten. Auch der Vertrieb von Anlageprodukten mit Krypto-Bezug ist bei Schweizer Banken und Vermögensverwaltern weit verbreitet.

Wie einfach ist es, als Gründer eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten?

Vergleichsweise unkompliziert – sofern glaubhaft gemacht werden kann, dass Arbeitsplätze und Steuereinnahmen für die jeweilige Standortgemeinde geschaffen werden.

Häufig gestellte Fragen

In welchem Kanton kann ich mit Krypto-Vermögenswerten gründen?

Aktuell nur im Kanton Zug.

Brauche ich für eine SRO-Registrierung bereits eine Banklizenz?

Nein, die SRO-Registrierung ist ein eigenständiger, deutlich einfacherer Prozess.

Was ist eine virtuelle IBAN?

Eine einem Kunden individuell zugeordnete Schweizer IBAN, die auf einem Sammelkonto bei Bank oder EMI beruht.

Kann ich als ausländischer Gründer in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung bekommen?

Ja, insbesondere wenn Sie Arbeitsplätze schaffen und Steuersubstrat für die Standortgemeinde generieren.

Muss ich sofort eine Fintech- oder Banklizenz beantragen?

Nicht zwingend – die verfügbaren Sandkästen und Ausnahmen erlauben in vielen Fällen einen bewilligungsfreien Start.


Über den Autor

Martin Liebi  ·  Partner │ gunnercooke Schweiz

Martin Liebi verfügt über 25 Jahre Erfahrung als Berater, General Counsel und Geschäftsleitungsmitglied in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Rohstoffe und digitale Vermögenswerte und hat Unternehmen in der Schweiz, der EU und den USA durch sämtliche Phasen ihres Lebenszyklus begleitet.

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