Wenn das E-Auto Strom zurückliefert

October 7, 2026
Dirk Voges

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Ein Elektroauto kann mehr sein als ein Fahrzeug, das Strom verbraucht. Es kann Energie speichern und wieder abgeben. Mit ihrer am 1. Oktober 2026 beschlossenen Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten, kurz MiSpeL, schafft die Bundesnetzagentur dafür neue regulatorische Möglichkeiten. Millionen Haushalte sollen sich damit aktiver an der Energiewende beteiligen können. Im Mittelpunkt steht das bidirektionale Laden.

„Die bidirektionale Nutzung von Ladepunkten hilft der Elektromobilität und dem Stromsystem. Wir haben die Regelungen nochmals angepasst, um für Ladepunkte die Vereinfachungen und Pauschalisierungen noch besser zu erschließen. Deutschland kann so zu einem Vorreiter beim bidirektionalen Laden werden.“

— Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur

Die Trennung wird durchlässiger

Bislang setzte die EEG-Förderung für zwischengespeicherten Strom eine strikte Trennung voraus. Nach der sogenannten Ausschließlichkeitsoption durfte ein Speicher nur mit Grünstrom geladen werden, damit die spätere Einspeisung förderfähig blieb. Günstigen Netzstrom zu nutzen, war innerhalb dieses Modells faktisch ausgeschlossen. Auch bidirektionale Ladepunkte konnten ihre Speicherfähigkeit deshalb nicht wirtschaftlich einsetzen.

MiSpeL eröffnet nun einen flexibleren Betrieb. Speicher und Elektroautos können Strom aus dem Netz beziehen, wenn er günstig ist, etwa bei hoher Wind- und Solarstromerzeugung. Zu Zeiten hoher Marktpreise können sie gespeicherten Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage oder aus dem Netz wieder verkaufen.

Die EEG-Förderung für den zwischengespeicherten Grünstrom bleibt dabei erhalten. Für Netzstrom, der später wieder zurückgespeist wird, werden zudem Umlagen und Netzentgelte reduziert. Das verbessert die Wirtschaftlichkeit.

Ladepunkte werden wie Speicher behandelt

Eine zentrale Neuerung ist die Gleichstellung bidirektionaler Ladepunkte mit stationären Stromspeichern. Damit können auch die Batterien von Elektroautos aktiv am Strommarkt teilnehmen.

Von einfacheren Messkonzepten profitieren ebenso reine Stand-Alone-Speicher. Für Betreiber von Photovoltaikanlagen entstehen Anreize, in die Direktvermarktung zu wechseln und ihre Speicher gezielter einzusetzen.

Zwei Wege zur Abrechnung

Damit sich die unterschiedlichen Strommengen korrekt zuordnen lassen, sieht MiSpeL zwei Optionen vor.
Die Abgrenzungsoption steht allen Anwendern offen. Sie bestimmt die Energiemengen exakt anhand von Messdaten. Dafür sind in der Regel zwei Zähler erforderlich.

Die Pauschaloption soll Haushalten mit Photovoltaikanlagen bis 30 kWp eine einfachere Alternative bieten. Hier genügt in der Regel ein Zähler. Die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission steht allerdings noch aus.

An der Berechnungsformel gibt es Kritik. Bei größeren Speichern kann sie die zulässige Eigenverbrauchsquote stark begrenzen. Die Pauschaloption berücksichtigt auch das Verhältnis zwischen Stromerzeugung und Eigenverbrauch; Photovoltaikleistung und Speichergröße allein sind damit nicht ausschlaggebend. Gerade Haushalte mit Wärmepumpe und Elektroauto können hohe Eigenverbrauchsquoten erreichen.

Jetzt kommt es auf die Umsetzung an

Die Branche begrüßt MiSpeL als entscheidenden Durchbruch. Die Festlegung eröffnet neue Spielräume für Haushalte, die Strom erzeugen und verbrauchen, für Co-Location-Projekte, Gewerbe und Industrie sowie für eigenständige Speicher.

Bis 2027 bleibt eine lange Übergangsfrist. Netzbetreiber und Energieversorger müssen diese Zeit nutzen, um die erforderlichen Prozesse und IT-Systeme aufzubauen. Ob die Festlegung die Energiewende voranbringt, entscheidet sich schließlich beim Endkunden: Die neuen Möglichkeiten müssen dort verständlich, unkompliziert und praxistauglich ankommen.

Dirk Voges ·  Partner │ gunnercooke Germany

Dirk Voges berät Energieversorger, Projektentwickler und Industrieunternehmen zu gesellschaftsrechtlichen, energierechtlichen und compliancebezogenen Fragestellungen. Sein Fokus liegt auf erneuerbaren Energien, Energieeigenversorgung, PPAs sowie ESG- und Geldwäsche-Compliance.

Spezialisierungen: Erneuerbaren Energien, Energieeigenversorgung, PPAs, ESG, Geldwäsche-Compliance