Netzanschluss neu ordnen und steuern

May 6, 2026
Dirk Voges

Partner

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Das nunmehr als Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 17. Februar 2026 vorliegende sogenannte Netzpaket greift tief in die Architektur der Energiewende ein. Im Zentrum steht die Neuordnung des Zugangs zum Stromnetz: weg vom reinen Zeitprinzip, hin zu einem gesteuerten, priorisierten und stärker ökonomisch unterlegten Verfahren. Angesichts knapper Netzkapazitäten, wachsender Nachfrage und struktureller Überlastung soll der Netzzugang künftig gezielt dort erfolgen, wo er systemisch sinnvoll ist.

Überlastete Verfahren und ein System im Ungleichgewicht

Der Entwurf beschreibt eine Lage, in der die bisherigen Regeln an ihre Grenzen stoßen. Netzbetreiber sehen sich mit einer massiven Zunahme von Anschlussbegehren konfrontiert, insbesondere durch Großbatteriespeicher (BESS), deren beantragte Kapazitäten die realistisch umsetzbaren Volumina um ein Vielfaches übersteigen. Gleichzeitig konkurrieren erneuerbare Erzeuger, Industrie, Rechenzentren und neue Verbrauchsstrukturen um ein knappes Gut: Netzanschlusskapazität.

Das bislang dominierende „Windhundprinzip“ verstärkt diese Schieflage. Wer zuerst beantragt, erhält Zugang – unabhängig von Netzsituation, Systemnutzen oder Realisierungswahrscheinlichkeit. Dies führt zu Blockaden durch spekulative Projekte, ineffizienten Standortentscheidungen und steigenden Redispatch-Kosten. Zugleich wächst die Diskrepanz zwischen dem Tempo des Anlagenzubaus und den langen Realisierungszeiträumen im Netzausbau.

Priorisierung statt Reihenfolge

Vor diesem Hintergrund leitet der Referentenentwurf einen Paradigmenwechsel ein. Mit den neuen Regelungen – insbesondere § 17b EnWG-E – erhalten Netzbetreiber die Möglichkeit, Netzanschlussbegehren nach qualitativen Kriterien zu priorisieren. Maßgeblich sind künftig unter anderem die Systemsicherheit, gesetzliche Ausbauziele, planerische Vorgaben sowie die effiziente Nutzung vorhandener Netzverknüpfungspunkte.

Diese Kriterien ersetzen das bislang maßgebliche Zeitmoment. Netzbetreiber können darüber hinaus Netzkapazitäten gezielt für erwartete, besonders relevante Projekte freihalten. Damit wird der Netzzugang zu einem gesteuerten Prozess, der stärker an den Anforderungen des Gesamtsystems ausgerichtet ist.

Die Priorisierungslogik ist zunächst für die Übertragungsnetzebene konzipiert, kann jedoch von Verteilnetzbetreibern übernommen und um regionale Kriterien ergänzt werden. Ziel ist eine konsistente Steuerung über alle Netzebenen hinweg.

Neue Steuerungsinstrumente: Redispatchvorbehalt und Baukostenzuschüsse

Besonders deutlich wird der neue Ansatz bei den erweiterten Handlungsmöglichkeiten der Netzbetreiber. Ein zentrales Instrument ist der sogenannte Redispatchvorbehalt. Netzbetreiber können künftig besonders belastete Netzgebiete als „kapazitätslimitiert“ ausweisen. In solchen Regionen bleibt der Netzanschluss zwar möglich, allerdings unter veränderten Bedingungen: Kommt es zu Abregelungen im Rahmen des Redispatch, entfällt für neu angeschlossene Anlagen der Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

Damit verschiebt sich ein Teil des wirtschaftlichen Risikos vom Netzbetreiber auf den Anlagenbetreiber. Gleichzeitig entsteht ein Anreiz, Projekte nicht mehr in ohnehin überlasteten Regionen zu realisieren.

Ergänzt wird dieser Ansatz durch die Möglichkeit, Baukostenzuschüsse auch für Erzeugungsanlagen einzuführen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) kann hierzu detaillierte Vorgaben machen. Netzbetreiber erhalten damit die Option, Investoren an den Kosten für Netzausbau und -verstärkung zu beteiligen. Regional differenzierte Zuschüsse sollen gezielt Anreize für netzdienliche Standorte setzen und eine effizientere Nutzung bestehender Kapazitäten fördern.

Synchronisierung von Anlagen- und Netzausbau

Der Entwurf folgt einem klaren Leitmotiv: Der Ausbau von Erzeugung, Speicher und Verbrauch soll stärker mit dem Netzausbau synchronisiert werden. Bislang erfolgt der Netzausbau häufig reaktiv und mit erheblicher zeitlicher Verzögerung.

Künftig sollen neue Instrumente wie sogenannte „Einspeisenetze“ eine koordinierte, vorausschauende Anbindung insbesondere von Wind- und Solarparks ermöglichen. Gleichzeitig eröffnen flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCA) die Möglichkeit, Projekte auch unter Bedingungen begrenzter Kapazität anzuschließen.

Die Logik verschiebt sich damit: Nicht mehr allein das Projekt bestimmt den Anschluss, sondern zunehmend das Netz bestimmt die Bedingungen und Wirtschaftlichkeit des Projekts.

Transparenz, Digitalisierung und Effizienz

Neben neuen Steuerungsinstrumenten setzt der Entwurf auf mehr Transparenz und effizientere Verfahren. Netzbetreiber werden verpflichtet, verfügbare Netzanschlusskapazitäten kartografisch darzustellen und regelmäßig zu aktualisieren. Ergänzend sollen unverbindliche Netzanschlussauskünfte die Standortsuche erleichtern und die Zahl aussichtsloser Anträge reduzieren.

Ein weiterer zentraler Baustein ist die vollständige Digitalisierung des Netzanschlussverfahrens. Spätestens ab 2028 soll der gesamte Prozess – von der Antragstellung bis zur Inbetriebnahme – über digitale Portale abgewickelt werden. Einheitliche Standards und Datenformate sollen die Verfahren beschleunigen und vereinheitlichen.

Umgang mit knappen Kapazitäten

Der Entwurf adressiert zudem gezielt das Problem blockierter Netzkapazitäten. Netzbetreiber sollen verbindliche Regeln zur Reservierung von Anschlusskapazität entwickeln, die an den Projektfortschritt gekoppelt sind. Reservierungsgebühren können eingeführt werden, um spekulative Anträge zu begrenzen.

Zugleich wird vorgesehen, nicht genutzte Kapazitäten nach einem Zeitraum von drei Jahren wieder freizugeben. Damit soll verhindert werden, dass nicht realisierte Projekte langfristig Anschlussmöglichkeiten blockieren.

Mehr Pflichten, mehr Verantwortung

Parallel zu den erweiterten Befugnissen werden auch die Pflichten der Netzbetreiber ausgeweitet. Sie müssen künftig transparenter über den Bearbeitungsstand von Anschlussbegehren informieren, standardisierte Verfahren entwickeln und umfassende digitale Prozesse bereitstellen.

Insbesondere auf der Übertragungsnetzebene werden einheitliche, von der Bundesnetzagentur zu bestätigende Anschlussverfahren verpflichtend. Damit steigt der regulatorische Druck, Verfahren effizient und diskriminierungsfrei zu gestalten.

Einordnung: Systemwechsel im Netzzugang

Der Referentenentwurf markiert einen tiefgreifenden Wandel. Der Netzzugang wird von einem weitgehend automatisierten, antragsgetriebenen Verfahren zu einem gesteuerten, kriterienscharfen Prozess.

Für Projektentwickler bedeutet dies mehr Unsicherheit im Einzelfall, aber zugleich die Aussicht auf ein insgesamt effizienteres und planbareres System. Für die Energiewende eröffnet sich die Chance, den Ausbau erneuerbarer Energien stärker an den realen Netzgegebenheiten auszurichten – und damit Kosten und Ineffizienzen zu reduzieren.

Ausblick

Ob die neuen Instrumente zu einer Beschleunigung der Netzanschlüsse führen oder neue Konfliktlinien schaffen, wird maßgeblich von ihrer praktischen Umsetzung abhängen. Klar ist jedoch: Der Wettbewerb um Netzkapazitäten wird künftig nicht mehr allein durch Geschwindigkeit entschieden, sondern durch Systemrelevanz, Effizienz und politische Steuerung.

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