Der Ausbau der erneuerbaren Energien gilt als Herzstück der Energiewende. Doch der Anschluss neuer Anlagen ans Stromnetz entwickelt sich zunehmend zum Engpass. Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 13. Januar 2026 soll das ändern. Das sogenannte Netzanschlusspaket will das Netzanschlussrecht reformieren, Verfahren digitalisieren und knappe Netzkapazitäten effizienter verteilen.
Im Kern geht es um eine Frage: Wer darf zuerst ans Netz – und nach welchen Kriterien?
Antragsflut im Netz
Die Ausgangslage ist eindeutig: Netzbetreiber sehen sich mit einer bisher nicht gekannten Zahl von Anschlussanfragen konfrontiert. Besonders deutlich zeigt sich dies bei Großbatteriespeichern und neuen industriellen Stromverbrauchern.
Allein bei den Übertragungsnetzbetreibern liegen Anfragen für rund 250 Gigawatt Batteriekapazität vor. Rechnet man Verteil- und Übertragungsnetze zusammen, summieren sich die Anträge sogar auf etwa 400 Gigawatt – ein Vielfaches dessen, was realistischerweise umgesetzt werden kann.
Das bisherige Verfahren folgt weitgehend dem sogenannten Windhund-Prinzip: Wer zuerst beantragt, wird zuerst geprüft. In einer Situation massiver Nachfrage stößt dieses Modell an seine Grenzen. Es fehlt bislang an Kriterien, mit denen Netzbetreiber zwischen ernsthaften Projekten und spekulativen Anfragen unterscheiden können.
Hinzu kommt ein wachsender Wettbewerb um Netzkapazitäten. Neben erneuerbaren Energien und Speichern melden sich zunehmend Rechenzentren, Ladeinfrastruktur und Industrieanlagen an denselben Netzverknüpfungspunkten.
Vom Windhund-Prinzip zur Priorisierung
Der Gesetzentwurf reagiert darauf mit einem grundlegenden Systemwechsel. Künftig sollen Netzbetreiber Netzanschlussbegehren priorisieren können.
Als Kriterien nennt der Entwurf unter anderem:
- die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Stromversorgungssystems
- gesetzliche Ausbauziele für erneuerbare Energien und Speicher
- Annahmen aus dem Szenariorahmen der Bundesnetzagentur
- Bedarfe angrenzender Netze
- eine effiziente Nutzung von Netzverknüpfungspunkten (z. B. Cable-Pooling)
- planerische Festlegungen aus Raumordnung oder Bauleitplanung
Die Entscheidung darüber soll transparent erfolgen. Ziel ist es, Projekte mit hoher Systemrelevanz schneller umzusetzen.
Kapazitätslimitierte Netzgebiete
Ein weiteres Instrument ist der sogenannte Redispatchvorbehalt. Netzbetreiber können künftig Netzgebiete für bis zu zehn Jahre als kapazitätslimitiert ausweisen.
Das ist möglich, wenn im Vorjahr mehr als 3 % der Einspeisung redispatchbedingt angepasst werden musste. Für neue Anlagen in diesen Regionen entfällt dann der Anspruch auf finanzielle Entschädigung bei Redispatch-Maßnahmen.
Die Idee dahinter: Investitionen sollen stärker in Regionen gelenkt werden, in denen das Netz noch Kapazitäten bietet.
Das neue Instrument des „Einspeisenetzes“
Neu ist außerdem das Konzept des Einspeisenetzes. Dabei handelt es sich um Netzstrukturen, die gezielt für den koordinierten Anschluss mehrerer Anlagen geplant werden.
Netzbetreiber sollen damit frühzeitig Infrastruktur bereitstellen, an die etwa Wind- oder Solarparks gebündelt angeschlossen werden können. Der Ansatz soll Planungssicherheit erhöhen und Anschlusskosten senken.
Digitalisierung der Netzanschlussverfahren
Neben neuen Steuerungsinstrumenten setzt der Entwurf stark auf Digitalisierung.
Ab 1. Januar 2028 müssen alle Verteilnetzbetreiber digitale Netzanschlussportale bereitstellen. Über diese Plattformen soll der gesamte Prozess – von der Antragstellung bis zur Inbetriebnahme – abgewickelt werden.
Ergänzend ist eine unverbindliche Netzanschlussauskunft vorgesehen. Projektentwickler können damit vorab prüfen, ob an einem Netzverknüpfungspunkt überhaupt Kapazität verfügbar ist. Auch Karten zu freien Netzkapazitäten sollen künftig veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert werden.
Mehr Transparenz und klare Fristen
Der Entwurf verschärft außerdem die Informationspflichten der Netzbetreiber. Innerhalb von drei Monaten nach Eingang eines Netzanschlussbegehrens müssen sie künftig über den Bearbeitungsstand informieren und bei längeren Verfahren regelmäßig Updates liefern.
Zugleich wird ein System zur Reservierung und Freigabe von Netzkapazitäten eingeführt. Werden Projekte nicht weiterverfolgt, können blockierte Kapazitäten nach spätestens drei Jahren wieder freigegeben werden.
Ein neuer Rechtsrahmen für den Netzanschluss
Die Reform greift tief ins Energierecht ein. Im Energiewirtschaftsgesetz sollen neue §§ 17a bis 17f EnWG eingeführt werden. Ergänzende Änderungen betreffen unter anderem das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und das Windenergie-auf-See-Gesetz.
Ziel ist ein moderner Rechtsrahmen, der Netzanschlüsse planbarer macht und gleichzeitig die Integration erneuerbarer Energien beschleunigt.
Ausblick
Der Entwurf ist ein Versuch, zwei Entwicklungen zusammenzubringen, die bislang oft auseinanderliefen: den schnellen Ausbau neuer Anlagen und den deutlich langsameren Netzausbau.
Ob das Netzanschlusspaket diesen Zielkonflikt tatsächlich entschärfen kann, wird sich erst in der Praxis zeigen. Klar ist jedoch schon jetzt: Ohne neue Regeln für knappe Netzkapazitäten wird die Energiewende kaum schneller vorankommen.
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