Deutschland vor der Neuordnung der Speichernetzentgelte

February 9, 2026
Dirk Voges

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Wenn Regulierung zur Vertrauensfrage wird

Die Bundesnetzagentur stellt das bisherige Privilegierungssystem für Stromspeicher und die damit verbundenen Speichernetzentgelte infrage. Was als ordnungspolitisch konsequenter Systemwechsel gedacht ist, entwickelt sich für Investoren zu einer Belastungsprobe – ökonomisch wie rechtlich.

Ein Paradigmenwechsel mit Ansage

Mit den im Januar 2026 veröffentlichten Orientierungspunkten Speichernetzentgelte konkretisiert die Bundesnetzagentur ihren Kurs im Rahmen der neuen Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes). Ab2029 soll das bisherige Netzentgeltsystem vollständig abgelöst werden. Künftig sollen nicht mehr allein Letztverbraucher die Kosten tragen. Vielmehr rückt eine breitere Finanzierungsbasis in den Fokus – einschließlich neuer Entgeltkomponenten für Speicher.

Damit vollzieht die Regulierung einen grundlegenden Perspektivwechsel: Stromspeicher gelten nicht länger primär als schützenswerte Zukunftstechnologie, sondern als reguläre Netznutzer mit Finanzierungs- und Steuerungsverantwortung.

Finanzierung und Anreiz – sauber getrennt

Kern des neuen Modells ist die konzeptionelle Trennung zweier Funktionen. Zum einen geht es um Finanzierung: Wer Netzkapazität nutzt, soll sich an den Kosten beteiligen etwa über leistungsbezogene Entgelte mit Preisstaffelungen. Zum anderen um Anreize: Dynamische, netzzustandsabhängige Preissignale sollen Speicher gezielt dazu bewegen, dann zu laden oder einzuspeisen, wenn es dem System nützt.

Um wirtschaftliche Verwerfungen zu vermeiden, prüft die Behörde eine Saldierung der Arbeitspreise. Netzentgelte würden dann im Wesentlichen nur auf Verluste anfallen, nicht auf zwischengespeicherte und später wieder eingespeiste Energie. Das soll Doppeltbelastungen verhindern, ohne den Finanzierungsbeitrag vollständig aufzugeben.

Am 30.01.2026 fand ein Expertenaustausch zu den Speichernetzentgelten statt, in dem Fragen zur Neugestaltung der Speichernetzentgelte diskutiert wurden. Der Diskussionsstand soll nachfolgend anhand des von der BNetzA veröffentlichten Orientierungsleitfadens sowie der ebenfalls zum Download bereitstehenden Präsentationen von EWE und BVES zusammengefasst werden.

Der kritische Punkt: Vertrauensschutz

Brisant ist weniger das Zielbild als der Umgang mit bestehenden Zusagen. Nach geltendem Recht sind Speicher, die bis 2029 in Betrieb gehen, langfristig von Netzentgelten befreit. Diese Regelung war politisch gewollt und Grundlage zahlreicher Investitionsentscheidungen.

Nun stellt die Bundesnetzagentur offen infrage, ob diese Privilegierung uneingeschränkt fortgelten kann. Ein dauerhaftes Nebeneinander alter Befreiungen und neuer Entgeltsysteme erscheine systemwidrig und setze keine netzdienlichen Anreize. Für Investoren bedeutet das: Planungs- und Finanzierungssicherheit gerät ins Rutschen.

Wirtschaftliche Realität der Speicher

Aus Sicht der Branche greift die isolierte Betrachtung einzelner Entgeltbestandteile zu kurz. Speicherprojekte unterliegen bereits heute vielfältigen Einschränkungen – von Anschlussauflagen bis zu Eingriffen durch Netzbetreiber. Zusätzliche fixe Kosten wirken daher nicht linear, sondern kumulativ.

Viele Projekte bewegen sich nahe an der Wirtschaftlichkeitsschwelle. Wird sie unterschritten, findet die Investition nicht statt. Ein nicht gebauter Speicher trägt jedoch weder zur Netzfinanzierung noch zur Systemstabilität bei.

Technologiefragen und Langfristfolgen

Hinzu kommen technologieabhängige Effekte. Pumpspeicher mit höheren Verlusten wären von saldierten Entgelten stärker betroffen als Batteriespeicher. Elektrolyseure wiederum reagieren nur begrenzt auf zeitvariable Preissignale, da ihr Betrieb bereits europarechtlich stark gebunden ist.

Ausblick

Die Debatte um Speichernetzentgelte ist mehr als eine Detailfrage der Regulierung. Sie berührt den Kern der Energiewende: Wie lässt sich ein verursachungsgerechtes, steuerungswirksames System schaffen, ohne das Vertrauen in langfristige Investitionen zu untergraben?

Die Antwort darauf entscheidet, ob der Übergang von der Privilegierung zur Systemverantwortung als Fortschritt wahrgenommen wird – oder als Bremse für dringend benötigte Flexibilität. Stellungnahmen zu den Orientierungspunkten der BNetzA können noch bis zum 27.02.2026 (Eingang bei der BNetzA) abgegeben werden.

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