Lithium-Ionen-Großspeicher: Was die neue Sicherheitslinie 2025 fordert

December 8, 2025
Dirk Voges

Partner

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Einleitung

Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) hat eine überarbeitete und erweiterte Auflage des Sicherheitsleitfadens für Lithium-Ionen-Großspeicher veröffentlicht.

Die Neuauflage ersetzt den Brandschutzleitfaden von 2021 und deckt erstmals sicherheitsrelevante Anforderungen über den gesamten Lebenszyklus großer Batteriespeicher ab: von Planung und Transport über Betrieb, IT-Sicherheit und Second Life bis hin zum Rückbau.

Die dritte Auflage basiert auf aktuellen technischen Standards, etablierten Regelwerken und umfangreichen Praxiserfahrungen.

Sie berücksichtigt baurechtliche, brandschutztechnische, genehmigungs- und versicherungstechnische Anforderungen gleichermaßen.

Lead

Großbatteriespeicher sind zur Schlüsseltechnologie der Energiewende geworden – und gleichzeitig ein sicherheitskritischer Infrastrukturtyp. Die dritte Auflage des BVES-Sicherheitsleitfadens zeigt, wie umfassend sich Anforderungen an Brandschutz, IT-Sicherheit und Genehmigungspraxis seit 2019 verändert haben. Die Botschaft: Wer Speicher baut oder betreibt, muss technische, rechtliche und organisatorische Ebenen früh verzahnen – sonst scheitert die Genehmigungsfähigkeit.

Neue Größenordnung, neue Risiken

Noch 2019 galten Anlagen über 100 MWh als Ausnahme; heute entstehen Speicher im GWh-Bereich. Das erhöht systemische Risiken und erfordert abgestimmte Sicherheitsarchitekturen. Der Leitfaden betont: Lithium-Ionen-Großspeicher sind sicher betreibbar, wenn baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Schutz sowie deren Zusammenspiel mit Versicherern und Behörden ineinandergreifen.

Brandschutz: Prävention statt Reaktion

Thermal Runaway bleibt das Leitszenario. Venting-Gase können explosionsfähige Atmosphären erzeugen; Propagation vervielfacht Gasmenge und Temperatur. Der Leitfaden fordert deshalb:

  1. Explosionsschutz

Batterieräume gelten im Normalbetrieb nicht als Ex-Zonen. Im Störfall können jedoch kurzfristig entzündliche Gasgemische entstehen. Der Leitfaden empfiehlt daher:

  • konstruktive Druckentlastung
  • Gasdetektion
  • geeignete Lüftung nach EN IEC 62933-5-1 oder NFPA 69
  1. Baulicher Brandschutz

Mangels spezifischer Landesbauordnungsregeln gelten Großspeicher als Sonderbauten. Genehmigungen hängen vom individuellen Brandschutzkonzept ab – inklusive Feuerwiderständen, Abständen, Löschwasserrückhaltung und taktischer Abstimmung mit der Feuerwehr.

  1. Anlagentechnischer Brandschutz

Für unterschiedliche Szenarien – Venting, Einzelzellenbrand, Propagation – sind getrennte Schutzziele zu definieren:

  • frühzeitige Detektion
  • geeignete Löschtechnik (Gas, Aerosol, Flüssigkeit)
  • taktische Einsatzempfehlungen für Feuerwehren

IT-Sicherheit als neue regulatorische Säule

Erstmals steht IT-Sicherheit gleichrangig neben Brandschutz. Betreiber müssen ein Informationssicherheitsmanagement (ISO 27001/27019), industrielle IT-Sicherheit nach IEC 62443 und Meldepflichten gemäß NIS2-UMSuCG und KRITIS-DachG erfüllen. IT-Sicherheit wird zur dauerhaften Betreiberpflicht.

Risikobewertung und Betrieb

Die Sicherheitsarchitektur folgt drei Säulen: Errichtung, Sachversicherung, Betrieb. Versicherbarkeit verlangt frühzeitige Abstimmung. Jede nachträgliche Änderung – Zelltausch, Erweiterung – erfordert eine erneute Risikobewertung.

Ausblick

Mit der EU-Batterieverordnung und neuen Normen wie EN IEC 63056 wird die Sicherheitslandschaft weiter dynamisch bleiben. Der Leitfaden setzt jedoch einen klaren Rahmen: Sicherheit entsteht in der Planung – nicht erst im Betrieb. Für die Energiewende bedeutet das: Nur Speicher, die regulatorisch, technisch und organisatorisch robust aufgestellt sind, werden dauerhaft genehmigungs- und versicherungsfähig bleiben.

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