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Martin Liebi gehört zum gunnercooke Krypto-Team in der Schweiz und verfügt über 25 Jahre Erfahrung in der Finanzdienstleistungsbranche und im Bereich digitaler Vermögenswerte. Seine praktische Erfahrung umfasst die Schweiz, die EU und die USA sowie Unternehmen unterschiedlichster Grösse.
Dieser Beitrag ist Teil 5/11 seiner Beitragsserie „Digital Assets in der Schweiz“.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt keine eigenständige Stablecoin-Regulierung – FINMA-Rundschreiben geben aber wichtige Leitlinien vor.
- Jedes Projekt muss individuell darauf geprüft werden, ob es als Publikumseinlage, Wertpapier, Finanzinstrument, kollektive Kapitalanlage oder physisches Gut gilt.
- Die FINMA bietet eine verbindliche Vorabprüfung mittels No-Action-Letter an.
- Ein solches Verfahren dauert typischerweise zwei bis drei Monate.
Nein, ein eigenständiges Regelwerk existiert nicht. Orientierung bieten stattdessen einzelne FINMA-Rundschreiben, etwa zur Pflicht, Bankgarantien zu Gunsten von Stablecoin-Inhabern zu stellen. Jedes Stablecoin-Projekt muss anhand seiner konkreten Merkmale eigens geprüft werden.
Massgebend ist, wie der Stablecoin im Einzelfall ausgestaltet ist. Zu klären ist jeweils, ob er als Publikumseinlage (mit entsprechender Bank- oder Fintech-Bewilligungspflicht), als Wertpapier, als Finanzinstrument, als Anteil an einer kollektiven Kapitalanlage, oder schlicht als physisches Gut zu qualifizieren ist. Von dieser Einordnung hängt ab, welche weiteren regulatorischen und rechtlichen Pflichten das Projekt treffen.
Kann ich mir vorab Rechtssicherheit verschaffen?
Ja. Die FINMA ermöglicht eine Vorab-Genehmigung in Form eines sogenannten No-Action-Letters. Dabei reicht der Projektträger eine schriftliche Eingabe mit sämtlichen relevanten Fakten sowie einer detaillierten rechtlichen und regulatorischen Analyse ein. Die FINMA nimmt daraufhin eine verbindliche Einordnung des Projekts vor.
Der Prozess dauert typischerweise zwei bis drei Monate, abhängig von der aktuellen Arbeitsbelastung der Behörde. Ein No-Action-Letter ist ein wirtschaftlich attraktiver und vergleichsweise schneller Weg, um bereits früh im Lebenszyklus eines Projekts Klarheit über dessen regulatorischen Status zu erhalten.
Häufig gestellte Fragen
Gelten für alle Stablecoins dieselben Regeln?
Nein. Jedes Projekt wird individuell nach seinen Merkmalen beurteilt – es gibt keine einheitliche Stablecoin-Kategorie.
Was ist ein No-Action-Letter?
Eine schriftliche, verbindliche Einschätzung der FINMA zur rechtlichen Einordnung eines konkreten Projekts, basierend auf einer detaillierten Eingabe des Antragstellers.
Wie lange dauert ein No-Action-Letter-Verfahren?
In der Regel zwei bis drei Monate, abhängig von der Auslastung der FINMA.
Braucht jeder Stablecoin-Emittent eine Banklizenz?
Nicht zwingend – das hängt davon ab, ob der Stablecoin als Publikumseinlage qualifiziert und welche Ausnahmen greifen.
Was passiert, wenn ich keine Vorabklärung einhole?
Das Projekt bleibt regulatorisch angreifbar – ohne Einordnung durch die FINMA trägt der Emittent das volle Risiko einer nachträglichen abweichenden Einschätzung.
Über den Autor
Martin Liebi · Partner │ gunnercooke Schweiz
Martin Liebi verfügt über 25 Jahre Erfahrung als Berater, General Counsel und Geschäftsleitungsmitglied in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Rohstoffe und digitale Vermögenswerte und hat Unternehmen in der Schweiz, der EU und den USA durch sämtliche Phasen ihres Lebenszyklus begleitet.
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