Achtung! 10 Dinge, die im Arbeitszeugnis nicht zu erwähnen sind (Teil 3)

July 25, 2023
Karsten Umnuß

Partner

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Es ist nicht immer eindeutig, welche Aspekte des Beschäftigungsverhältnisses beim Verfassen eines Arbeitszeugnisses besser vermieden werden sollten. Da sind sich bei einigen Punkten selbst die Experten/Expertinnen nicht einig.

gunnercooke Partner Dr. Karsten Umnuß befasst sich in dem gemeinsam mit Dr. Thorsten Knobbe und Dr. Mario Leis veröffentlichtem Buch Arbeitszeugnisse für Führungskräfte (Haufe Group, 2022) ausführlich mit diesem Thema.

Die folgenden zehn Aspekte sind im Arbeitszeugnis nicht oder nur bedingt zu erwähnen:

1) Krankheit
Auch wenn Krankheit der Kündigungsgrund ist; Krankheit darf nur erwähnt werden, wenn die Fehlzeiten etwa die Hälfte der Anwesenheitszeiten ausmachen.

2) Beendigungsgründe bzw. Kündigungsgründe
Diese sind nur auf Wunsch der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen konkret zu erwähnen.

3) Privatleben

Das Privatleben, auch bei exzessivem Alkoholkonsum, ist im Zeugnis nicht zu erwähnen. Alkoholmissbrauch während der Arbeit sollte im Zeugnis mit Vorsicht behandelt werden.

4) Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren
Diese sollten nur bei besonderer Tragweite bzw. Brisanz im Zeugnis erwähnt werden.

5) Betriebsrat- und Sprecherausschusstätigkeit 

Dies ist nur dann zu erwähnen, wenn der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin ausschließlich dafür tätig war und deshalb eine Beurteilung einer Arbeitsleistung objektiv nicht möglich ist.

6) Elternzeit

Ähnlich wie bei krankheitsbedingten Fehlzeiten sollte dieser Punkt nur dann erwähnt werden, wenn sie von der Dauer und Länge so erheblich war, dass das Auslassen der Information einen falschen Eindruck erwecken könnte.

7) Einkommen
Die Vergütung ist grundsätzlich im Zeugnis nicht zu erwähnen.

8) Geheimzeichen
Zeichen, die auf Gewerkschaftszugehörigkeit oder anderweitiges politisches Engagement hinweisen, sind verboten.

9) Straftaten
Diese sind nur dann zu erwähnen, wenn sie im Dienst begangene, rechtskräftig verurteilte Straftaten waren, die zur Kündigung führten.

10) Vertragsbruch
Dieses Thema ist im Hinblick auf das Ziel, ein wohlwollendes Zeugnis zu formulieren, schwierig. Generell soll die Abwägung zwischen Wahrheit und Wohlwollen den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin nicht im beruflichen Fortkommen behindern. Vertragsbrüche sollten also allgemein nicht eindeutig zu erkennen sein.

Fazit

Es gibt viele Aspekte, die beim Schreiben eines Zeugnisses bedacht werden müssen. Manche haben im Zeugnis nichts zu suchen, andere Punkte sind umstritten.

Wenn Sie sich weiter über dieses Thema informieren möchten und zusätzliche Tipps suchen, dann kontaktieren Sie unser gunnercooke-Team für Arbeitsrecht oder werfen Sie einen Blick in das Buch Arbeitszeugnisse für Führungskräfte (Dr. Thorsten Knobbe, Dr. Mario Leis & Dr. Karsten Umnuß, Haufe Group, 2022).