Tipps & Tricks für Arbeitszeugnisse
Egal ob Arbeitgeber/Arbeitgeberin oder Mitarbeiter/Mitarbeiterin, Arbeitszeugnisse können durch ihre rechtlichen Aspekte für beide Seiten eine große Herausforderung darstellen.
gunnercooke Partner für Arbeitsrecht, Dr. Karsten Umnuß, klärt gemeinsam mit Dr. Thorsten Knobbe und Dr. Mario Leis in ihrer Veröffentlichung Arbeitszeugnisse für Führungskräfte ein paar häufige Irrtümer auf und zeigt in dieser Serie, wie auch komplizierte Arbeitszeugnisse (rechtlich) gut gemeistert werden können.
Welche Irrtümer kursieren oft im Zusammenhang mit Arbeitszeugnissen?
Irrtum Nr. 1: Ihr Fachabteilungsleiter/Ihre Fachabteilungsleiterin ist nicht zum Zeugnissschreiben geeignet
Viele Vorgesetzte schätzen ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen und geben sich allein deswegen viel Mühe bei der Ausarbeitung. Zudem verwenden sie oft treffendere Formulierungen.
Irrtum Nr. 2: Zeugnisse sind eindeutig
Zeugnisse sind nicht eindeutig interpretierbar, sondern immer im konkreten Zusammenhang zu lesen. Eine „justiziable“ Beurteilung eines Zeugnisses besteht nur bei den Kernsätzen, sprich der Leistungs- und Führungsbeurteilung. Sie entsprechen einer Notenstufe.
Irrtum Nr. 3: Die Tätigkeitsbeschreibung ist das Wichtigste
Die quantitative Überbetonung der Tätigkeitsbeschreibung erweckt oft den (falschen) Eindruck, dieser Bereich sei das Wichtigste. Aber auch die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung ist essenziell, um sich als Zeugnisleser/Zeugnisleserin ein richtiges Gesamtbild zu erschließen.
Irrtum Nr. 4: Ein gutes Zeugnis garantiert die Karriere
Ein gutes bis hervorragendes Zeugnis ist eher (nur) als eine Voraussetzung für Karriere zu betrachten, aber allein keine Garantie dafür.
Irrtum Nr. 5: Es gibt das gute Zeugniss
Zwar sind die Beurteilungskernsätze eindeutig interpretierbar und justiziabel, aber die weiteren Formulierungen sind nicht unbedingt eindeutig bewertbar – es gibt kein „wasserdichtes“ Zeugnis. Seien Sie als Leser/Leserinnen bei der Interpretation vorsichtig, da auch die enthaltenen Formulierungen, Länge einzelner Bestandteile und Menge an Superlativen bei der Gesamtbewertung eine Rolle spielen.
Irrtum Nr. 6: Personaler/Personalerinnen schreiben die besseren Zeugnisse
Zwar haben Personaler/Personalerinnen unbestritten die meiste Erfahrung im Bereich Arbeitszeugnisse. Daraus sollte man aber nicht schlussfolgern, dass sie immer die besten Zeugnisse verfassen. Um Probleme mit der komplizierten Zeugnissprache zu vermeiden, werden oft alte Vorlagen verwendet. Dies hat aber manchmal zur Folge, dass nur mittelmäßiger Inhalt „dupliziert“ wird.
Irrtum Nr. 7: Zeugnisse lesen nur Personaler/Personalerinnen
Häufig wird davon ausgegangen, dass ein Zeugnis hauptsächlich Personalern/Personalerinnen als Lesern gefallen muss. Dabei gibt es noch zwei weitere wichtige Gruppen: Fachabteilungsleiter/Fachabteilungsleiterinnen (wichtige Entscheidungspersonen) und Personalberater/Personalberaterinnen (Headhunter).
Irrtum Nr. 8: „Stets zur vollsten Zufriedenheit“ darf nicht fehlen
Dieser Satz wird oft als Kernsatz des Zeugnisses betrachtet und spiegelt die Note „sehr gut“ wider. Dabei handelt es sich hier eigentlich um grammatikalisch falsches Deutsch. Als Alternativen bieten sich hier z.B. „außerordentlich zufrieden“, „vollste Anerkennung“, oder „stets in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden“ an.
Irrtum Nr. 9: Kein Zeugnis sei länger als zwei Seiten
Der Richtwert von zwei Seiten ist in den meisten Fällen sinnvoll, doch dieser Umfang reicht z.B. oft nicht für Führungskräfte aus, die große Verantwortungs- und Aufgabengebiete innehatten. Hier könnte ein Zeugnis auch bis zu vier Seiten beinhalten.
Irrtum Nr. 10: Der Kunde wird zuerst genannt
Obwohl aus Sicht des Unternehmens das Verhalten gegenüber Kunden/Kundinnen Vorrang hat, sollten im Arbeitszeugnis in der Reihenfolge zuerst die Vorgesetzten und Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen genannt werden, da jegliches Verhalten immer auch mit dem Vorgesetzten abgestimmt wird.
Fazit
Diese populären Irrtümer machen deutlich, dass es sich bei vielen weitakzeptierten „Tatsachen“ im Bereich Arbeitszeugnisse um Missverständnisse handelt. Daher lohnt es sich für Zeugnisaussteller/Zeugnisausstellerinnen wie auch für die Empfänger, sich über dieses Thema detaillierter zu informieren.
Möchten Sie mehr über das Thema Arbeitszeugnisse erfahren? Kontaktieren Sie unser gunnercooke-Team für Arbeitsrecht oder klicken Sie auf den Link zum Buch Arbeitszeugnisse für Führungskräfte von Dr. Thorsten Knobbe, Dr. Mario Leis & Dr. Karsten Umnuß.