Was müssen Sie rechtlich als Zeugnisaussteller oder Zeugnisausstellerin beachten? (Teil 4)

August 1, 2023
Karsten Umnuß

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In Bezug auf Arbeitszeugnisse herrschen in jedem Land andere gesetzliche Regelungen und verbindliche Gepflogenheiten. Wenn Sie also in Deutschland für eine Zeugnisausstellung verantwortlich sind, ist es hilfreich zu wissen, was Sie rechtlich beachten müssen.

In dieser sechsteiligen Serie gibt gunnercooke Partner Dr. Karsten Umnuß anhand seines gemeinsam mit Dr. Thorsten Knobbe & Dr. Mario Leis verfassten Buches Arbeitszeugnisse für Führungskräfte hilfreiche Tipps für die Zeugnisausstellung. 

Top-Tipps aus einer rechtlichen Perspektive

  • Negative Eigenschaften und Vorfälle können im Zeugnis enthalten sein, solange sie nur in einer adäquaten Weise zum Ausdruck kommen, stets der Wahrheit entsprechen und sie das Fortkommen der Mitarbeiter/Mitarbeiterin nicht unnötig erschweren.
  • Wenn Abwesenheiten über die Hälfte der gesamten Beschäftigungszeit ausmachen, können z.B. krankheitsbedingte Fehlzeiten und Elternzeit erwähnt werden.
  • Bei schwerwiegenden, wesentlichen Umständen, die erst nachträglich bekannt werden und für eine zukünftige Einstellungsentscheidung der neuen Arbeitgeber von großer Bedeutung sein könnten, kann der alte Arbeitgeber gegen die Erteilung eines neuen Zeugnisses die Herausgabe des bisherigen Zeugnisses von seinem früheren Mitarbeiter/seiner Mitarbeiterin verlangen.
  • Sie können ein vor Beendigung des Anstellungsverhältnisses ausgestelltes Endzeugnis auch als „vorläufiges Zeugnis“ kennzeichnen. Wichtig: die Bewertungen müssen mit dem zukünftigen Endzeugnis übereinstimmen.

Fazit

Zeugnisaussteller sehen sich häufig in einer Zwickmühle: einerseits soll das Arbeitszeugnis den zukünftigen Arbeitgebern ein möglichst umfassendes Bild vom Mitarbeiter/von der Mitarbeiterin vermitteln, anderseits darf das Zeugnis kein Hindernis für die weitere berufliche Karriere der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen sein. 

Wenn Sie sich weiter über dieses Thema informieren möchten und zusätzliche Tipps suchen, dann werfen Sie einen Blick in das Buch Arbeitszeugnisse für Führungskräfte (Dr. Thorsten Knobbe, Dr. Mario Leis & Dr. Karsten Umnuß, Haufe Group, 2022).