Sie profitieren von unserer Expertise im Steuerrecht und im Strafrecht
Key contacts
Get in touch
Für weitere Beratung kontaktieren Sie uns bitte für ein Gespräch.
Wir vertreten Sie im steuerstrafrechtlichen Verfahren vor den Finanzbehörden mit dem Ziel, das Verfahren vor der Behörde zu Ende zu bringen. Gemeinsam mit unseren erfahrenen Experten im Strafrecht vertreten wir Sie selbstverständlich auch im gerichtlichen Steuerstrafverfahren.
Zusammenfassung
Sie haben in Ihrer Steuererklärung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder keine Steuererklärung abgegeben. Das kann schnell steuerstrafrechtlichen Ermittlungen mit nicht unerhebliche Folgen nach sich ziehen. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Aufgrund unserer steuerrechtlichen Spezialisierung vertreten wir Sie, Privatperson oder Unternehmer, im Verfahren wegen Steuerhinterziehung mit dem Ziel, dieses möglichst vor den Finanzbehörden zu beenden.
Vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder einer Betriebsprüfung unterstützen wir Sie bei der erfolgreichen Erstellung einer Selbstanzeige, um die strafrechtlichen Folgen für Sie einzudämmen oder auch zu vermeiden.