Maßgeschneiderte und effiziente Strategien
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In der Abwicklung von Insolvenzverfahren, ebenso wie bei der Durchsetzung von Gläubigeransprüchen in der Insolvenz, erfordern Streitfälle eine präzise, rechtlich fundierte Herangehensweise, die wirtschaftliche Realitäten berücksichtigt. Unsere langjährige Erfahrung im Bereich insolvenzrechtlicher Streitigkeiten ermöglicht es uns, sowohl Insolvenzverwalter in komplexen Verfahren gezielt zu unterstützen als auch Gläubigern zu ihrem Recht zu verhelfen, und dabei jeweils gemeinsam effiziente Lösungen zu entwickeln.
Zusammenfassung
Insolvenzverwalter sehen sich regelmäßig mit der Herausforderung konfrontiert, Ansprüche des insolventen Unternehmens gegen Dritte oder gegen schuldnerische Organe durchsetzen oder sich gegen unberechtigte Forderungen verteidigen zu müssen. Unsere Partner arbeiten eng mit Verwaltern zusammen, um strategisch sinnvolle Entscheidungen zu treffen.
Umgekehrt beraten und vertreten wir Gläubiger bei der Feststellung ihrer Forderungen zur Tabelle, der Durchsetzung von Aus- oder Absonderungsrechten oder der Abwehr unberechtigter Verwalterforderungen.
In beiden Fällen bringen wir unsere juristische Expertise ein, indem wir die Zweckmäßigkeit der Rechtsverfolgung und die finanzielle Lage der Gegenpartei sorgfältig analysieren.
Prozessfinanzierung und wirtschaftliche Effizienz
Die finanziellen Mittel der Insolvenzmasse sind oft begrenzt, weshalb die Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten im Hinblick auf das Interesse der Gläubigergesamtheit sorgfältig abgewogen werden muss. Dank unserer etablierten Kontakte zu renommierten Prozessfinanzierern können wir gemeinsam mit dem Verwalter Optionen zur Finanzierung von kostspieligen Verfahren prüfen. Dies schafft Flexibilität und stellt sicher, dass auch aussichtsreiche, jedoch ressourcenintensive Klagen verfolgt werden können, ohne die Masse übermäßig zu belasten.
Rechtssichere Lösungen und Risikominimierung
Unsere Praxis zeichnet sich durch eine tiefgehende Kenntnis der insolvenzrechtlichen Instrumentarien aus. Dabei legen wir großen Wert auf rechtssichere und zugleich wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. Dank dieser Herangehensweise konnten wir in der Vergangenheit erfolgreich maßgebliche Beiträge zur Maximierung der Insolvenzmasse, aber auch zur Vermögenssicherung und Durchsetzung von Gläubigeransprüchen leisten.
Im Vordergrund steht dabei stets die enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Gemeinsam wägen wir Chancen und Risiken ab, um fundierte Entscheidungen zu treffen, die sowohl juristisch als auch wirtschaftlich tragfähig sind.
Unser Tätigkeitsfeld umfasst:
Unsere Anwälte verfügen über weitreichende Erfahrung in verschiedenen Wirtschaftszweigen und verstehen die branchenspezifischen Besonderheiten, die für die Durchsetzung oder die Abwehr von Ansprüchen relevant sein können.
- Durchsetzung von Gläubigeransprüchen und Sicherungsrechten,
- Anfechtung von Transaktionen wie unrechtmäßigen Vermögensverlagerungen oder Handlungen, die zur Benachteiligung der Gläubiger geführt haben,
- Überprüfung und Anfechtung von Insolvenzvereinbarungen wie Company Voluntary Arrangements (CVA) oder Individual Voluntary Arrangements (IVA),
- Geltendmachung insolvenzspezifischer Ansprüche, etwa wegen Gläubigerbegünstigung, Transaktionen zum Nachteil der Masse oder Pflichtverletzungen.
- Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen Organe oder D&O-Versicherer
Experience Highlights
D&O:
- Vertretung eines Insolvenzverwalters im Rahmen der Geltendmachung von Haftungsansprüchen nach § 64 GmbHG a.F. unter Einbeziehung der D&O-Versicherung,
- Vertretung eines Vorstandsmitglieds einer AG im Rahmen der Abwehr von Haftungsansprüchen nach § 93 AktG,
- Außergerichtliche Vertretung einer Klinikbetreibergruppe gegen ehemalige Geschäftsführer und deren D&O-Versicherer,
- Vertretung einer Bank in einem Rechtsstreit gegen ehemalige Vorstandsmitglieder sowie Verhandlungen mit deren D&O Versicherern wegen „Cum/Ex“-Transaktionen,
- Vertretung zweier ehemaliger Aufsichtsratsmitglieder einer Bank in Berufungsverfahren wegen Ansprüchen aus §§ 116, 93 AktG im Zusammenhang mit „Cum/Ex“-Geschäften.
Insolvenz:
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung des Insolvenzverwalters einer großen deutschen Airline bei der Geltendmachung insolvenzspezifischer Ansprüche (Insolvenzanfechtung),
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung des Insolvenzverwalters eines großen Windanlagenherstellers bei der Geltendmachung insolvenzspezifischer Ansprüche (Insolvenzanfechtung),
- Vertretung eines DAX-Konzerns gegen einen asiatischen Vertragshändler wegen Schadensersatzansprüchen wegen Vertragskündigung und angeblicher Verursachung der Insolvenz des Vertragshändlers,
- Vertretung eines Insolvenzverwalters bei der Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern einer mittelgroßen AG,
- Vertretung eines großen Automobilherstellers in einem DIS-Schiedsverfahren mit einem Streitwert von EUR 1 Milliarde gegen einen US-amerikanischen Automobilzulieferer wegen Schadensersatzansprüchen u.a. wegen angeblicher Verursachung der Insolvenz des Zulieferers,
- Vertretung einer internationalen Bank als Klägerin gegen den Insolvenzverwalter einer Garantiegeberin („Limitation Language“ in der Insolvenz – Parallele zu OLG Frankfurt, 24 U 80/13, NZI 2014, 363),
- Vertretung des Insolvenzverwalters einer Bank bei der Durchsetzung von Ansprüchen u.a. aus Insolvenzanfechtung gegen eine Darlehensgenossenschaft.