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Das Arbeitsrecht setzt einerseits den rechtlichen Rahmen für das Personalmanagement im Unternehmen, andererseits schafft es oft erst die notwendigen Grundlagen für Personalmaßnahmen. Beides muss für eine erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit Hand-in-Hand gehen.
Zusammenfassung
Das Spektrum der arbeitsrechtlichen Beratung ist vom individuellen bis zum kollektiven Arbeitsrecht breit gefächert, die arbeitsrechtlichen Vorgaben sind in einer Vielzahl von Einzelgesetzen geregelt und die Fragestellungen sind oft komplex. Hinzu kommt eine erhebliche Rechtsfortbildung durch die Arbeitsgerichte, die man kennen muss. Ob day-to-day-Business oder Sonderprojekte – wir unterstützen Sie, mit wirtschaftlichem Verständnis zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln.
Unser Tätigkeitsfeld umfasst
- Vertragsgestaltung und Prüfung (Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag, Vorstandsvertrag, Dienst- und Beraterverträge, internationaler Mitarbeitereinsatz, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag etc.)
- Beratung zu sozialversicherungsrechtlichen Themen im Zusammenhang mit Anstellungsverhältnissen
- Gestaltung von Beschäftigungsbedingungen (u.a. Vergütungs- und Incentive-Modelle, betriebliche Regelungen, Arbeitszeitregelungen, Zeitwertkonten, Altersteilzeit, Vergütungsregelungen, Mitarbeiter-/Managementbeteiligung, Gleichbehandlung und Anti-Diskriminierung)
- Rechtliche Beratung und Vertretung von Führungskräften
- Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und Schutz vertraulicher Informationen
- Arbeitsrecht in Krisensituationen bzw. Pandemie
- Beendigung von Vertragsverhältnissen/Kündigungsschutz und Beendigungs-/Abfindungsvereinbarungen
- Verhandlungen mit Betriebsräten zu Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsänderungen/Personalanpassungen
- Verhandlungen mit Gewerkschaften zu Tarifverträgen
- Beratung zur Mitbestimmung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat
- Vertretung in Einigungsstellenverfahren und Prozessführung vor Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten sowie für Geschäftsführer und Vorstände vor Zivilgerichten in allen Instanzen