Wollen Sie, dass Ihr Unternehmen Sie überlebt? Und wenn ja, wie lange?
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Wenn die Ehescheidung Ihres Geschäftspartners nicht das Ende Ihres Unternehmens bedeuten soll, müssen Sie den Fall regeln, bevor er eintritt. Dasselbe gilt, wenn dessen Kinder im Erbfall nicht plötzlich in Ihr Geschäft reinreden sollen. Wenn Sie wollen, dass Ihr Unternehmen Scheidung und Erbfolge bei Gesellschaftern überlebt, brauchen Sie dafür eine angemessene vertragliche Absicherung.
Zusammenfassung
Scheidungs- und Erbfälle können die Liquidität eines Unternehmens nachhaltig belasten und im schlimmsten Fall in die Insolvenz führen. Sie können außerdem zu einer Änderung in der Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung führen und dadurch die Geschäftsführung erheblich beeinträchtigen.
Diesen Risiken ist durch sorgfältige gesellschaftsrechtliche Gestaltung und rechtzeitige Regelung ehe- und erbrechtlicher Fragen zu begegnen. Das erfordert den Abschluss geeigneter und angemessener eherechtlicher Vereinbarungen.
Und auch die Frage der Unternehmensnachfolge sollte so früh wie möglich thematisiert und Gegenstand einer sorgfältig gestalteten Erbfolge- und Nachlassregelung sein – die regelmäßig darauf zu überprüfen ist, ob sie an die Entwicklung des Unternehmens und aller Lebensumstände angepasst werden muss.
Unser Tätigkeitsfeld umfasst
- Unternehmensnachfolge
- Vermögensnachfolge (Estate Planning)
- Erbfolge- und Nachlassregelung
- Eherechtliche Absicherung von Unternehmen
- Testamentsvollstreckung und Betreuung von Nachlassabwicklungen