Register of Overseas Interests: Wen betreffen die rechtlichen Änderungen für Immobilienbesitz im Vereinigten Königreich?

July 25, 2023
Thomas Schmidt

Partner und Notar

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Gesetzesänderungen: Sind Ihre UK-Immobilien gesichert?

Im März 2022 wurde im Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität im Vereinigten Königreich nach einer langen Wartezeit der sogenannte „Economic Crime (Transparency and Enforcement) Act“ eingeführt.

Betroffen davon sind:

  •  ausländische Unternehmen mit Immobilienbesitz
  • Händler in der UK als auch dort ansässige Betriebe, die von ausländischen Unternehmen Immobilien kaufen oder mieten.

Zu den neuen Maßnahmen des Economic Crime Acts gehören:

  • ein Register internationaler Unternehmen, die in Großbritannien Immobilien besitzen
  • die Verschärfung von „Unexplained Wealth Orders“ (UWOs)
  • vereinfachte strafrechtliche Verfolgung von Sanktionsumgehungen

Ab August 2022 traten weitere wichtige Änderungen dessen in Kraft.

Wie sehen diese neuen Anforderungen aus?

Ab dem 1. August 2022 müssen sich alle ausländischen Unternehmen mit Immobilienbesitz im Vereinigten Königreich beim sogenannten „Register of Overseas Entities“ (ROE) anmelden. Seit dem 5. September 2022 gelten ebenfalls neue Regelungen bezüglich der Registrierung von Eigentumsübertragungen.

Für Immobilien welche sich bereits in Ihrem Besitz im Vereinigten Königreich befinden, ist vor dem 1. Februar 2023 beim ROE ein Antrag auf Eintragung wie folgt zu stellen:

  • England & Wales: nach dem 1. Januar 1999 erworbene Immobilien
  • Schottland: nach dem 8. Dezember 2014 erworbene Immobilien
  • Nordirland: nach dem 5. September 2022 erworbene Immobilien

Diese neuen Vorschriften gelten für alle nicht im Vereinigten Königreich eingetragenen Unternehmen, LLPs, Stiftungen oder Partnerschaften, die als Eigentümer eines “relevant interest” an Immobilien im Vereinigten Königreich eingetragen sind oder eingetragen werden möchten.

Was ist „relevant interest“ am Eigentum?

England und Wales: Antrag auf Eintragung des Interesses am Besitz einer Immobilie oder eines Pachtvertrag mit einer Laufzeit von mehr als sieben Jahren nach dem 1. Januar 1999

Schottland: Antrag auf Eintragung des Interesses am Besitz einer Immobilie, eines Pachtvertrages oder einer Abtretung eines Pachtvertrages mit einer Laufzeit von mehr als 20 Jahren nach dem 8. Dezember 2014.

Was müssen Sie tun und wie kann gunnercooke Sie dabei unterstützen?

Um Ihre Eigentumsinteressen zu schützen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, sind einige Registrierungen und Anträge notwendig, wie die Registrierung im Companies House und der Antrag einer Overseas Entity-ID. Dazu werden gewisse Informationen benötigt, welche nach strengen Vorgaben geprüft werden müssen. Die Überprüfung dessen empfehlen wir von Ihren Wirtschaftsprüfern, externen Buchhaltern oder auch Steuerberatern durchführen zu lassen.

Eine Übersicht der genauen Angaben finden Sie hier.

Dank unseres starken internationalen Netzwerkes können wir Sie über die jeweils erforderlichen Schritte aufklären und Ihre Fragen beantworten.

Sie möchten mehr über dieses komplexe Thema erfahren? Kontaktieren Sie uns.