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Unser Partner Felix Thiede wirft einen Blick auf die Probleme der Windturbinensparte des deutschen Technologieriesen Siemens Energy und untersucht die daraus resultierenden finanziellen Folgen, mit denen Betreiber von Windenergieanlagen nun konfrontiert sind.
Ist Ihr Unternehmen von Problemen mit den Windturbinenplattformen 4.X und 5.X betroffen? Auch Sie könnten Anspruch auf Schadensersatz haben. Unser Expertenteam ist mit den aktuellen Herausforderungen der 4.X und 5.X aus der Mandatsarbeit vertraut und steht Ihnen gerne mit seiner rechtlichen Expertise zur Seite.
Im Verlauf des Jahres 2023 wurde deutlich, dass einige der Siemens Gamesa Windturbinenplattformen der Serien 4.X und 5.X erhebliche Qualitätsmängel aufwiesen. Dabei geht es vor allem um Mängel wie Falten in den Rotorblättern, die deren Effizienz und Langlebigkeit beeinträchtigen, sowie um Partikel in den Hauptlagern der Turbinen.¹² Unser Team ist aus der Mandatsarbeit bereits mit den obengenannten Problemen der 4.X und 5.X Plattformen vertraut.
Siemens Gamesa selbst räumt ein, dass bis zu 30 % der 4.X und 5.X Plattformen von den Mängeln betroffen sind.³ Das wirft ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit und Sicherheit der 4.X und 5.X Plattformen auf.
Die Konsequenzen für Windenergieanlagenbetreiber
Diese schwerwiegenden Qualitätsmängel können den Betrieb von bereits installierten Windenergieanlagen erheblich beeinträchtigen. Die Komplexität der Windturbinentechnologie und die damit verbundenen Reparaturzeiten können bei der Behebung der Mängel zu langwierigen Betriebsunterbrechungen führen. Diese Unterbrechungen verursachen den Betreibern von Windenergieanlagen beträchtliche finanzielle Einbußen.
Die Mängel führen außerdem zu deutlichen Lieferverzögerungen, die ebenfalls beträchtliche finanzielle Belastungen für die Betreiber von Windenergieanlagen nach sich ziehen können. Lieferverzögerungen können auch zu Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Genehmigungen und Einspeisetarifen führen.
Zusätzlich können Bereitstellungsgebühren für Bankdarlehen anfallen, falls der Bau (und somit der Betrieb) der Windenergieanlage aufgrund ausbleibender Lieferungen nicht rechtzeitig beginnen kann. Bei längeren Lieferverzögerungen besteht zudem die Gefahr, dass die Fristen für die Kreditbereitstellung ablaufen. In solchen Fällen müssen die Kredite möglicherweise umstrukturiert werden oder können sogar ganz entfallen.
Könnten Sie Anspruch auf unbegrenzten Schadensersatz haben?
Auf der Grundlage unserer bisherigen Mandatsarbeit mit Kunden von Siemens Gamesa gehen wir davon aus, dass Windenergieanlagenbetreiber weiterreichende Ansprüche auf Schadensersatz zustehen können, als sich dies aus den Vertragswerken von Siemens Gamesa ergibt. Dies betrifft insbesondere Ansprüche auf den Ersatz entgangenen Gewinns sowohl wegen Mängeln an bereits installierten Windenergieanlagen als auch wegen verspäteter Lieferung.
Die gunnercooke bekannten vertraglichen Vereinbarungen enthalten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse sowie pauschalierte Schadenshöhen für Verzug. Es bestehen jedoch ernstzunehmende Zweifel an der Wirksamkeit dieser Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse und der pauschalierten Schadenshöhe für Verzug. Statt dieser Regelungen aus den Siemens Gamesa AGB könnten die nationalstaatlichen gesetzlichen Vorschriften anwendbar sein. In diesem Fall dürfte Siemens Gamesa beispielsweise nach deutschem Recht, also nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, in weitaus größerem Umfang als auf Grundlage der vertraglichen Vorschriften haften.
Durchsetzung von Ansprüchen
Gemäß den uns bekannten Vertragswerken sind alle Streitigkeiten in ICC-Schiedsverfahren oder DIS-Schiedsverfahren unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges durch drei Schiedsrichter zu entscheiden. Vor Einleitung eines Schiedsverfahrens ist ein Streitbeilegungsverfahren durchzuführen. Anspruchsteller müssen weiter beachten, dass laut bekannter Vertragswerke Verhandlungen nicht die Verjährung hemmen.
Unser Team ist derzeit in Gesprächen mit einem Prozessfinanzierer, welcher Windenergieanlagenbetreibern die risikolose Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen eine entsprechende Gewinnbeteiligung ermöglichen könnte.
Gemeinsam stark
Je mehr Windenergieanlagenbetreiber ihre Ansprüche gemeinsam geltend machen, desto größer ist ihre Verhandlungsmacht, was die Chance auf eine gütliche Beilegung des Streits bedeutend erhöht.
Gleichzeitig führt die gemeinsame Anspruchsverfolgung zu erheblichen Kosteneinsparungen für alle Kläger, da sich die Rechtsberater nur einmal mit den stets ähnlichen Sachverhalten vertraut machen müssen.
Wenn Ihr Unternehmen von Problemen mit den Siemens Gamesa 4.X und 5.X Windturbinen betroffen ist, könnte Ihnen eine Entschädigung zustehen. Sichern Sie sich mit der Unterstützung unserer Rechtsexperten, die gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung für Sie finden. Melden Sie sich für weitere Informationen gerne per E-Mail bei unserem Partner Felix Thiede.
¹ https://www.reuters.com/business/energy/what-are-issues-with-siemens-gamesas-wind-turbines-2023-06-23/https://www.reuters.com/business/energy/what-are-issues-with-siemens-gamesas-wind-turbines-2023-06-23/
² https://www.bloomberg.com/news/articles/2023-08-07/siemens-energy-reviews-wind-business-on-seeing-4-5-billion-loss?leadSource=uverify%20wallhttps://www.bloomberg.com/news/articles/2023-08-07/siemens-energy-reviews-wind-business-on-seeing-4-5-billion-loss?leadSource=uverify%20wall
³ https://www.reuters.com/business/energy/european-wind-developers-play-down-turbine-concerns-2023-06-28/https://www.reuters.com/business/energy/european-wind-developers-play-down-turbine-concerns-2023-06-28/