Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren, beschleunigt durch die Corona-Pandemie, grundlegend gewandelt. Es hat sich gezeigt, dass der gelebte Arbeitsalltag mit festen Arbeitszeiten, Anwesenheitspflicht im Büro usw. in den meisten Fällen nicht zwingend notwendig und oft unproduktiver war als es die neuen Arbeitsmodelle sind. Mit rasanter Geschwindigkeit haben sich viele Arbeitnehmer an diese neue Arbeitswirklichkeit gewöhnt.
Das Arbeitsrecht, das sich über Jahrzehnte im Rahmen eines klassischen Arbeitsumfelds entwickelt hat, muss sich nun in Rekordzeit an diese neue Realität anpassen. Dabei stellen sich diverse neue Herausforderungen und Bewertungsfragen.
Arbeitszeitrahmen im Homeoffice oder bei Mobile Working
Insbesondere das lange beständige und starre Arbeitszeitrecht muss nun an die veränderten Bedingungen der Arbeitswelt angepasst werden, auch um der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer*innen gerecht zu werden. Die Gesetzgeber stehen in diesem Bereich vor großen Herausforderungen, um die passenden Rahmenbedingungen und Mindeststandards zu schaffen.
Es hat sich herausgestellt, dass nur jeder Zehnte komplett in die Präsenzarbeit in den Betrieb zurückkehren möchte.
Die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer*innen wünscht hingegen, zumindest teilweise das Homeoffice bzw. das Arbeiten außerhalb des Betriebes beizubehalten. Dabei fällt es aber oft schwer, eine Grenze zwischen Arbeit und Freizeit zu ziehen, z.B. setzen sich viele Arbeitnehmer*innen spätabends noch an den Laptop, wenn ihnen etwas einfällt, was erledigt werden sollte.
Aber auch die Unternehmen wollen aufgrund guter Erfahrungen mehr Homeoffice oder Mobiles Arbeiten als vor der Corona-Pandemie ermöglichen. Sie versprechen sich dabei eine gesteigerte Attraktivität im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter*innen, die Einsparung von Büroflächen, zufriedenere Arbeitnehmer*innen und eine Steigerung der Produktivität.
Der tägliche Arbeitszeitrahmen muss neu gedacht werden, er regelt ja den frühestmöglichen Beginn und das spätestmögliche Ende der täglichen Arbeitszeit. Dazwischen kann der Arbeitnehmer seine täglichen Arbeitsstunden frei einteilen. Damit für die notwendige Zusammenarbeit im Team die Erreichbarkeit gewährleistet ist, kann eine sogenannte Kernzeit festgelegt werden, in der die Mitarbeiter*innen in jedem Fall arbeiten müssen. Je nach anwendbarem Tarifvertrag ist es wichtig, die täglichen bzw. wöchentlichen Höchstarbeitszeiten zu beachten.
Rechtlich stellen sich auch Herausforderungen im Bereich der Verhütung von Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz, Datenschutz und Arbeitssicherheit.
Auch wenn die Digitalisierung gute Gelegenheiten eröffnet, das Arbeitszeitrecht beweglicher zu gestalten, muss trotzdem der Schutz der Beschäftigten gewährleistet werden. Der Beratungsbedarf angesichts dieser vielfältigen Unsicherheiten in der neuen Arbeitswelt ist enorm.
Steuerliche Änderungen im Homeoffice
Wer im Homeoffice arbeitet und nicht ins Büro fährt, kann keine Entfernungspauschale mehr geltend machen. Diese steuerliche Mehrbelastung trifft vor allem Arbeitnehmer*innen, die den öffentlichen Nahverkehr, bspw. über ein Jahresabo, nutzen.
Seit 2020 gilt die Homeoffice-Pauschale. Sie beträgt bisher 5 € pro Tag bei einem Höchstbetrag von 600 €. Dies soll sich ab 2023 deutlich verbessern, Mit 6 € pro Tag und einem Höchstbetrag von 1.260 € sind 210 Tage im Jahr über die Homeoffice-Pauschale abgedeckt.
Das häusliche Arbeitszimmer kann ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden und zwar dann, wenn kein anderer Arbeitsplatz dauerhaft zur Verfügung steht. Konnten bisher nur die tatsächlichen Kosten für das Arbeitszimmer geltend gemacht werden, wird sich dies 2023 voraussichtlich deutlich verbessern. Nach dem Jahressteuergesetz 2023 soll ab Januar 2023 eine raumbezogene Arbeitszimmerpauschale von 1.250 € gelten.
Steuerliche Aspekte bei grenzüberschreitender Remote Work
Gleichzeitig nimmt mit zunehmender Globalisierung und Digitalisierung die Arbeit im Homeoffice aus einem anderen Land zu. Dabei sind verschiedene steuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.
Vor Etablierung eines Homeoffice im Ausland sollte geprüft werden, ob es für das Unternehmen notwendig ist, eine ertragssteuerliche oder eine lohnsteuerliche Betriebsstätte im Ausland anzumelden.
Dies ist abhängig von der konkreten Unternehmensaktivität und den von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen im Ausland durchgeführten Tätigkeiten.
In Bezug auf den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin kann es sein, dass diese/r bei einer länger andauernden Arbeit im Homeoffice aus dem Ausland (regelmäßig ist hier die 183-Tage Frist zu beachten) im Arbeitsland steuerlich ansässig wird. Dies ist dann nicht nur mit der Pflicht verbunden, Einkommensteuer in diesem Land zu zahlen, sondern je nach nationaler Rechtslage sind auch noch verschiedene weitere Steuer- und Informationspflichten für steueransässige Personen zu erfüllen.
Bevor daher Angestellte ihre Arbeit im Homeoffice aus dem Ausland ausführen, sollten sich Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen steuerlich beraten lassen.