Expertise
Dr. Heiko Plassmeier ist ein erfahrener Prozessanwalt. Er berät und vertritt Mandanten in Streitigkeiten vor staatlichen sowie nationalen und internationalen Schiedsgerichten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts sowie des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts. Daneben ist er als Schiedsrichter tätig.
Heiko hat an den Universitäten Göttingen und Cambridge studiert. Die Universität Göttingen verlieh ihm 1995 den Doktortitel, die University of Cambridge 1996 den LL.M.-Titel.
Er hat über 25 Jahre Berufserfahrung und ist seit 2017 in „Best Lawyers in Germany“ in den Kategorien „Arbitration and Mediation“ und „Litigation“ gelistet.
Heiko berät
große, u.a. börsennotierte, Unternehmen aus dem In- und Ausland. Er hat Erfahrung mit Rechtsstreiten u.a.
- im Anlagenbau,
- im Post-M&A-Bereich,
- im Automotive- und
- im Bankensektor.
Experience Highlights
- Jahrelange Vertretung eines Technologieunternehmens, das sich auf Industrie, Infrastruktur, Verkehr und Gesundheitswesen konzentriert, in ICC-Schiedsverfahren über den Bau eines Kernkraftwerks (Streitwert ca. € 6 Mrd.),
- Vertretung eines deutschen Spezialchemie-Unternehmens in einem Post-M&A-Schiedsverfahren nach den Regeln der DIS,
- Vertretung eines deutschen Autoherstellers in über 100 Rechtsstreiten zum „Dieselskandal“,
- Vertretung eines französischen Herstellers von Flugzeugturbinen bei der Abwehr von Forderungen des Insolvenzverwalters der Air Berlin plc auf Rückzahlung einer Anzahlung (u.a. aus Insolvenzanfechtung),
- komplexe Rechtsstreitigkeiten im Insolvenzrecht und
- Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile und Schiedssprüche.
Werdegang
Frühere Kanzleien
- Juni 1999 – Juni 2024: Baker McKenzie, Düsseldorf
- Oktober 1996 – Mai 1999: Boesebeck Droste (heute Hogan Lovells), Düsseldorf
Mitgliedschaften
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS)
- Gesellschaft für Rechtsvergleichung
Ausbildung
- 1995: Universität Göttingen (Dr. iur.)
- 1996: University of Cambridge (LL.M.)
Ausgewählte Veröffentlichungen
- Ungerechtfertigte Bereicherung im Internationalen Privatrecht und aus rechtsvergleichender Sicht, Dissertation, Göttingen 1996
- The Use of Experts in Litigation and Arbitration in Germany, in: D. Mark Cato (Hrsg.), „The Expert in Litigation and Arbitration“, S. 155 ff., 1999 (mit Volker Triebel)
- Vollstreckung nicht „endgültiger“ Schiedssprüche, SchiedsVZ 2004, S. 234 ff.
- Brauchen wir ein Kapitalanleger-Musterverfahren? – Eine Inventur des KapMuG, NZG 2005, S. 609 ff.
- Ende des „Doppelexequatur“ bei ausländischen Schiedssprüchen, SchiedsVZ 2010, S. 82 ff.
- Einmal entschieden – für immer festgelegt?, BauR 2018, S. 891 ff. (mit Annette Keilmann)
- Länderteil Deutschland in „The Baker McKenzie International Arbitration Yearbook“ (2007 – 2024)
- Beck’scher Online-Kommentar Insolvenzordnung (Kommentierung der §§ 270c, 274 – 278, mit Holger Ellers) (seit 2016)