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Public Procurement Law, Public Pricing Law & Public Law

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Expertise

Dr. Marc Pauka ist ein seit mehr als 20 Jahren erfahrener Anwalt im Vergaberecht und im öffentlichen Preisrecht. Er ist Fachanwalt für Vergaberecht.

Im Laufe seiner Berufszeit war er viele Jahre sowohl als Anwalt für Auftraggeber und Auftragnehmer als auch als Inhouse-Jurist bei öffentlichen Auftraggebern tätig.

Marc hat besondere Erfahrungen mit komplexen und umfangreichen Vergabeverfahren, besonders im IT-Bereich und im militärischen Umfeld.

Ein Schwerpunkt in seiner Beratung liegt darin, Auftragnehmer im militärischen Umfeld im Vergabe- und öffentlichen Preisrecht zu schulen, zur Verhinderung von Rückforderungen zu beraten und ggf. gegen ungerechtfertigte Rückforderungen zu vertreten.

Eine Leseprobe seines neusten Buches “Praxis der IT-Vergabe” finden Sie hier.

Marc berät

  • Beratung von öffentlichen Auftraggebern und Bewerbern bzw. Bietern zum erfolgreichen Abschluss von Vergabeverfahren
  • Vertretung von öffentlichen Auftraggebern und Bewerbern bzw. Bietern vor Vergabekammern und Gerichten
  • Schulung und Beratung von Auftragnehmern im öffentlichen Preisrecht (VO PR 30/53 und LSP)
  • Vertretung von Auftragnehmern im öffentlichen Preisrecht gegenüber Behörden und Gerichten

Experience Highlights

  • Rechtliche Begleitung von öffentlichen Auftraggebern bei komplexen Vergabeverfahren von IT-Leistungen
  • Rechtliche Begleitung von öffentlichen Auftraggebern bei komplexen Vergabeverfahren von Bauleistungen, vor allem von Krankenhäusern
  • Vertretung eines IT-Dienstleisters gegenüber dem BAAINBw im Preisrecht wegen angeblicher Überzahlung in mehreren Fällen; gesamter Streitwert: ca. 1,65 Mio. EUR
  • Vertretung eines Auftragnehmers im öffentlichen Preisrecht gegen Rückforderungen wegen angeblicher Überzahlungen aus einem Vertrag zum Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft; Streitwert: 2,1 Mio. EUR

Werdegang

Frühere Kanzleien

  • Seit 03/2019:BWI GmbH, Syndikusrechtsanwalt
  • 04/2016 – 02/2019: HFK Rechtsanwälte, Überörtliche Sozietät, Partner
  • 11/2011 – 03/2016: KfW, Frankfurt a.M., Syndikusrechtsanwalt im Bereich Recht
  • 07/2008 – 10/2011: KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft, Köln, Manager
  • 04/2004 – 06/2008: Boesen Rechtsanwälte, Bonn, Associate

Mitgliedschaften

  • forum vergabe e.V.
  • Deutsches Vergabenetzwerk (DVNW)

Ausbildung

  • Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Sonstiges

Veröffentlichungen (Auswahl):

  • Paka/Bartetzky-Olbermann „Praxis der IT-Vergabe“, Köln 2024
  • Michaelis/Rhösa/Pauka „Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen“, Kommentar zur VO PR 30/53 und den LSP; Herausgeber von 2016 – 2023
  • Münchener Kommentar Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, Band 4 (Vergaberecht II), 3. Auflage 2021:
    • §§ 3, 3a VOB/A (Arten der Vergabe; Zulässigkeitsvoraussetzungen)
    • §§ 11, 11 a VOB/A (Grundsätze der Informationsübermittlung; Anforderung an die elektronischen Mittel)
    • §§ 3 EU, 3 a EU VOB/A (Arten der Vergabe; Zulässigkeitsvoraussetzungen)
    • § 6e EU VOB/A (Ausschlussgründe)
    • §§ 11 EU, 11 a EU VOB/A (Grundsätze der Informationsübermittlung; Anforderung an die elektronischen Mittel)
    • § 3a VS VOB/A (Zulässigkeitsvoraussetzungen)
    • §§ 11 VS, 11a VS VOB/A ((Grundsätze der Informationsübermittlung)
  • Münchener Kommentar Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, Band 3 (Vergaberecht I), 3. Auflage 2021:
    • § 121 GWB (Leistungsbeschreibung)
    • § 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe)
    • § 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe)
    • § 126 GWB (Zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse)
    • § 128 GWB (Auftragsausführung)
    • § 129 GWB (Zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen)
    • § 22 VgV (Grundsätze für den Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme)
    • § 48 VgV (Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen)
    • § 49 VgV (Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung und des Umweltmanagements)
    • § 50 VgV (Einheitliche Europäische Eigenerklärung)
    • § 56 VgV (Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen)
    • § 57 VgV (Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten)
    • § 58 (Zuschlag und Zuschlagskriterien)
    • § 59 (Berechnung von Lebenszykluskosten)
    • § 60 VgV (Ungewöhnlich niedrige Angebote)
    • § 61 VgV (Ausführungsbedingungen)
    • § 62 VgV (Unterrichtung der Bewerber und Bieter)
    • § 63 VgV (Aufhebung von Vergabeverfahren)
    • § 48 SektVO (Qualifizierungssysteme)

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