Wussten Sie, dass 10.000 Stunden „entwickelter Praxis“ als Marke gilt, ab der man ein Experte oder eine Expertin ist? Gute Nachrichten: Jeder gunnercooke Partner und jede gunnercooke Partnerin hat schon mehr als 10.000 Stunden anwaltlich gearbeitet. Sie haben hier also nur mit ausgewiesenen Rechts-Expert*innen zu tun.
„Arnold weiß, wie Finanzdienstleister in ihrem Inneren funktionieren. Und er versteht die Technologie. Beides war entscheidend, um unsere Krypto-Lizenz zu erlangen.“
CEO Blockchain-Unternehmen
„Arnolds Erfahrung mit großen Firmenkunden war äußerst hilfreich bei unseren Verhandlungen, um einen Lieferantenvertrag mit einem globalen Unternehmen zu gewinnen.“
CEO eines mittelständischen Cloud-Anbieters
„Wir haben durch Arnolds Konfliktlösung bei einem strittigen Softwareentwicklungsvertrag eine erhebliche Summe gespart.“
CEO eines Produktionsunternehmens
„Arnold weiß, wie Finanzdienstleister in ihrem Inneren funktionieren. Und er versteht die Technologie. Beides war entscheidend, um unsere Krypto-Lizenz zu erlangen.“
CEO Blockchain-Unternehmen
„Arnolds Erfahrung mit großen Firmenkunden war äußerst hilfreich bei unseren Verhandlungen, um einen Lieferantenvertrag mit einem globalen Unternehmen zu gewinnen.“
CEO eines mittelständischen Cloud-Anbieters
„Wir haben durch Arnolds Konfliktlösung bei einem strittigen Softwareentwicklungsvertrag eine erhebliche Summe gespart.“
CEO eines Produktionsunternehmens
„Arnold weiß, wie Finanzdienstleister in ihrem Inneren funktionieren. Und er versteht die Technologie. Beides war entscheidend, um unsere Krypto-Lizenz zu erlangen.“
CEO Blockchain-Unternehmen
Expertise
Arnold J. F. Lukas, LL.M. ist als Rechtsanwalt spezialisiert auf Digitalisierung für Unternehmen, insbesondere IT-Vertragsrecht, Datenschutzrecht, Softwareentwicklung, Künstliche Intelligenz, Distributed Ledger Technologies (Blockchain), Industrie 4.0 sowie Bank- und Kapitalmarktrecht.
Seine Mandanten profitieren dabei auch von seiner über 25-jährigen Managementerfahrung im Corporate Banking. Seine Beratung verbindet damit immer die rechtlichen und die geschäftlichen Aspekte der Mandanten. Er verfügt über umfangreiche Fach- und Führungserfahrung in der Leitung von Geschäftseinheiten in den Bereichen Consulting, Transaction Banking, IT und Produktentwicklung (Zahlungsverkehr, Handelsfinanzierung), in Filialleitungsfunktionen und in der Zentrale.
Arnold berät
Technologie-Start-ups und Scale-ups
Mittelständische und globale Unternehmen/Organisationen mit Bedarf in den Bereichen IT, DLT, Datenschutz und Datenrecht.
Experience Highlights
Erlangung einer vorläufigen Kryptowertpapierregisterführer-Lizenz von der Bafin für eine Krypto-Plattform, einschließlich MaRisk- und BAIT-Bewertungen
Erstellung einer umfassenden Datenschutz-Folgenabschätzung für ein deutsch-amerikanisches Start-up-Unternehmen im Bereich Web3/DeFi/Krypto/AI
Vertragsgestaltung zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz, inkl. Lizenzen & Urheberrecht, für Technologie- und Medienunternehmen
„Externe Rechtsabteilung“ für kleinere und mittlere Technologieunternehmen
Erstellung kompletter Vertragswerke inkl. AGB insbesondere für Kryptounternehmen und für Cloud/SaaS-Anbieter
Verhandlung von Verträgen für IT-Lieferanten mit globalen Unternehmen und dem öffentlichen Sektor
Außergerichtliche Streitbeilegung bei Softwareprojekten, z.B. ERP-Entwicklung
Werdegang
Frühere Stationen
Arnold gründete 2019 seine eigene Rechtsanwaltsfirma, nachdem er seit 1989 verschiedene Leitungspositionen im Firmenkundengeschäft einer führenden globalen Bank innehatte
Ausbildung
Johannes-Gutenberg-Universität, Mainz (Zweites Juristisches Staatsexamen 1989, Master of Laws 2019)
Hochschule für Verwaltungswissenschaften, Speyer
Management-Fortbildung in INSEAD (Fontainebleau), Ashridge and Henley Business Schools (UK)
Sonstiges
Zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen zu rechtlichen Aspekten der Künstlichen Intelligenz, des Industriellen Internets der Dinge (Industrie 4.0), des Datenschutzes, und der Blockchain