Der Bundesgerichtshof hat entschieden, was viele Projektierer von Batteriespeichern befürchtet hatten. Mit Beschluss vom 15.07.2025 (BGH-Kartellsenat EnVR 1/24) bestätigt der BGH in einer Pressemitteilung, dass die Bundesnetzagentur nicht verpflichtet ist, Verteilnetzbetreibern die Erhebung von Baukostenzuschüssen nach dem Leistungspreismodell zu untersagen. Die Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher werden durch den BGH als gerechtfertigt angesehen, wobei den Verteilnetzbetreibern ein Ermessensspielraum zugestanden wird. Eine Abschaffung dieser Zuschüsse würde laut BGH eine weitere Privilegierung auf Kosten der Letztverbraucher bedeuten, die die Netzausbaukosten tragen.
Hintergrund: Streit um Baukostenzuschüsse
Der BGH billigte dabei die Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher und hob den Beschluss des Beschwerdegerichts auf, wodurch die Beschwerde von Kyon Energy, einem Projektierer und Betreiber großer Batteriespeicher, zurückgewiesen wurde. Kyon Energy hatte einen Netzanschluss für einen Batteriespeicher beantragt, wurde jedoch zur Zahlung eines Baukostenzuschusses aufgefordert, der auf einem Positionspapier der Bundesnetzagentur basierte. Nach Ablehnung des Antrags auf Untersagung des Baukostenzuschusses durch die Bundesnetzagentur legte Kyon Energy Beschwerde ein, die schließlich vor dem BGH landete.
Die Entscheidung des BGH: Baukostenzuschüsse sind rechtens
Die Richter des BGH entschieden, dass die Erhebung des Baukostenzuschusses nach dem Leistungspreismodell nicht diskriminierend sei. Sie räumten ein, dass Batteriespeicher sich von anderen Letztverbrauchern unterscheiden, da sie Strom zeitversetzt wieder einspeisen. Dennoch sei die Gleichbehandlung gerechtfertigt. Der Baukostenzuschuss erfülle eine Lenkungsfunktion, da höhere Kosten bei höherem Leistungsbedarf eine Überdimensionierung des Netzes verhindern sollen.
Der BGH betonte, dass die Ansiedlung von Batteriespeichern nicht zwangsläufig das lokale Netz entlaste. Die Entscheidung über netzdienliche Maßnahmen liege beim Netzbetreiber. Zudem verwiesen die Richter darauf, dass Batteriespeicher bereits durch Freistellung von Netzentgelten und steuerliche Vergünstigungen privilegiert würden. Eine Befreiung von Baukostenzuschüssen würde die Kosten auf die Letztverbraucher umlegen, während die wirtschaftlichen Vorteile allein den Betreibern zugutekämen.
Entscheidungsbegründung steht noch aus
Die ausführliche Begründung des Beschlusses wurde durch den BGH noch nicht veröffentlicht. Letztlich ist diese abzuwarten, um die Auswirkungen für die Praxis vollständig einordnen zu können.
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