Was macht es gunnercooke Partner*innen möglich, diese neue Art von Beratungsleistung zu erbringen? Das spezielle gunnercooke mindset, das deutlich mehr Freiheit, Kreativität und Selbstbestimmung zugesteht als üblich. Denn wir sind überzeugt:
- Anwälte, die selbstbestimmt ihr Verhältnis zu Mandant*innen gestalten, können, sind motivierter und engagierter. Deshalb gewährt gunnercooke diese Selbstbestimmung.
- Für manche Projekte braucht es diverse Expertisen. Nur Anwälte, die sich selbstbestimmt und themenbezogen mit anderen zusammenschließen können, werden in solchen Projekten das Bestmögliche für Mandant*innen leisten. Deshalb gewährt gunnercooke seinen Partner*innen nicht nur die Freiheit, untereinander solche Kooperationsvereinbarungen abzuschließen; sondern wir fördern das aktiv, indem wir Kommunikationstools und Koop-Strukturen zur Verfügung stellen.
- Nur Anwälte, die sich inhaltlich wirklich intensiv mit Themen und Problemen von Mandant*innen beschäftigen, können auch andere als klassisch anwaltliche Funktionen erfüllen – wie die eines Trusted Advisors. Deshalb stellt es gunnercooke seinen Partner*innen auch frei, sich in anderen, neuen Geschäftssektoren zu bewegen.
gunnercooke weiß, dass Rechtsberatung in der Regel in einen größeren Geschäfts- und Gesellschaftszusammenhang eingebettet ist. Deshalb sind wir immer offen dafür, in Beratungsansätze auch nicht-anwaltliche Tätigkeiten zu integrieren; so dass z.B. Anwälte mit Consultants, Techniker*innen, Finanzierungsexpert*innen etc. zusammenarbeiten. In diesem Sinne sind bei gunnercooke England bereits Einheiten wie gunnercookePrivate Equity, gunnercookeCoaching, gunnercookeFoundation etc. gegründet worden.