Haftungsbegrenzung in B2B-Verträgen: Deutschland vs. USA

October 1, 2025
Arnold J. F. Lukas

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Dieser Beitrag zum Thema “Haftungsbegrenzung in B2B-Verträgen: Deutschland vs. USA” wurde erstmals am 27.08.25 von Arnold Lukas auf LinkedIn veröffentlicht. Klicken Sie hier, um den Originalartikel zu lesen.

Die Begrenzung der Haftung in B2B-Verträgen ist in Deutschland und den USA sehr unterschiedlich geregelt. Während amerikanische Limitation of Liability-Klauseln oft eine weitreichende Haftung ausschließen, lässt sich in Deutschland laut BGH die Haftung kaum wirksam begrenzen.

Neue Spielräume durch BGH-Beschluss Anfang 2025

Anfang 2025 hat der BGH in seinem Beschluß I ZB 48/24 (Link unten) aber eine Schiedsklausel für zulässig gehalten, in der die beteiligten Unternehmen neben anderen Bestimmungen die „anzuwendenden Rechtsvorschriften“ (§ 1051 ZPO) so wählten, dass die §§ 305-310 BGB (also AGB-Recht) nicht anzuwenden seien. Obwohl diese Entscheidung neue Spielräume für die Vertragsgestaltung eröffnen könnte, hat der BGH damit keineswegs pauschal den formularmäßigen Ausschluss des AGB-Rechts abgesegnet. Die Entscheidung bezog sich lediglich auf die Wirksamkeit der Schiedsklausel selbst. Die Schiedsklausel wurde AGB-rechtlich als unbedenklich angesehen.

Die Frage, ob der Ausschluss des AGB-Rechts im Schiedsverfahren zulässig ist, unterliegt gleichwohl weiterhin einer rechtlichen Prüfung. Allerding ist dies allein vom Schiedsgericht zu prüfen.

Die Hintergründe der unterschiedlichen Rechtssysteme

  • Deutsches Recht: Der primäre Anspruch bei einer Nichterfüllung des Vertrags zielt auf die Erfüllung der Leistung. Eine vollständige Begrenzung der Haftung würde dem Sinn und Zweck eines Vertrags widersprechen. Die deutsche Auffassung lautet: Wer die Haftung für die Erfüllung ausschließt, braucht erst gar keinen Vertrag zu schließen.
  • US-Recht: Hier steht bei Vertragsverletzungen der Schadensersatz (damages) im Vordergrund, der oft sehr weitreichend sein kann (z. B. punitive damages). Um dieses Risiko zu kalkulieren und eine angemessene Preisgestaltung zu ermöglichen, sind weitreichende Haftungsausschlüsse oft nötig und werden von der US-Rechtsprechung akzeptiert. Ansonsten müsste der Anbieter sein Schadensersatzrisiko versichern und auf den Preis aufschlagen.

Keines der beiden Systeme ist perfekt, doch beide funktionieren innerhalb ihrer Volkswirtschaften. Die jüngste BGH-Entscheidung könnte möglicherweise neue, unternehmensfreundlichere Wege aufzeigen, um das AGB-Recht in Zukunft flexibler auszulegen.

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=140505&pos=0&anz=1

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