Berlin, Juni 2025 – Die internationale Wirtschaftskanzlei gunnercooke wurde im Rahmen der International Cannabis Business Conference (ICBC) in Berlin als eines der führenden Unternehmen der Cannabisbranche in Deutschland für das Jahr 2025 ausgezeichnet. Damit würdigt die Branche das Engagement und die umfassende rechtliche Expertise von gunnercooke im wachsenden Markt für medizinisches und legales Cannabis.
Die Konferenz, an der gunnercooke unter der Leitung von Peter Homberg, Partner und Spezialist für Medizin- und Cannabisrecht, teilnahm, zählt zu den wichtigsten Branchentreffen Europas. Mit einer Rekordanzahl an Ausstellern und Fachbesucher:innen war die ICBC ein zentrales Forum für die Zukunft des europäischen Cannabismarktes.
Ein zentrales Thema: die Zukunft des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) in Deutschland. In seinem Vortrag auf der ICBC betonte Homberg, dass eine vollständige Rücknahme der Teillegalisierung durch eine neue Bundesregierung zwar politisch diskutiert werde, jedoch rechtlich und organisatorisch kaum realistisch sei. »Es ist sehr schwierig, den Geist wieder in die Flasche zu bekommen. Wer soll das jetzt kontrollieren?«, so Homberg. Änderungen in einzelnen Bereichen – etwa bei Besitzmengen, dem Eigenanbau oder im Medizinalcannabisrecht (MedCanG) – seien jedoch möglich.
Auch im medizinischen Bereich bewegt sich viel: Seit Inkrafttreten des KCanG im April 2024 sind die Verschreibungen von Medizinalcannabis deutlich gestiegen. Homberg sieht darin eine Verlagerung vom illegalen Markt hin zur medizinischen Nutzung: »Die Nutzung durch Erwachsene wird zunehmend medizinisch interpretiert – anders lässt sich der starke Anstieg kaum erklären.«
Telemedizin-Plattformen, die medizinisches Cannabis auf Privatrezept anbieten, geraten dabei zunehmend in den Fokus von Behörden und berufspezifischen Kammern. Homberg, der als Anwalt mehrere Plattformen vertritt, betont: »Diese Anbieter bewegen sich in einem rechtlich komplexen Umfeld. Sie dürfen nicht den Eindruck erwecken, medizinische Dienstleistungen anzubieten – das ist Ärzten vorbehalten.« Zuletzt hatte das Landgericht Hamburg gegen eine solche Plattform geurteilt: Ein persönlicher Arztkontakt sei für die Verschreibung erforderlich.
Die laufende Evaluierung des KCanG, koordiniert vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) in Zusammenarbeit mit den Universitäten Düsseldorf und Tübingen, soll bereits im Oktober 2025 erste Ergebnisse liefern – insbesondere zu Jugendschutz, Gesundheit und Kriminalitätsentwicklung. Ein Zwischenbericht ist für April 2026 angekündigt.
gunnercooke wird die politischen und rechtlichen Entwicklungen rund um Cannabis auch weiterhin eng begleiten – und Unternehmen in einem sich dynamisch entwickelnden regulatorischen Umfeld fundiert und praxisnah beraten.
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