Zusammen mit einer Gruppe Künstlerinnen klagte das britisch-amerikanische Unternehmen Getty Images am 16/17. Januar 2023 gegen das KI-Unternehmen Stability AI.
Der Fall? Es geht dabei um die Behauptung, Stability AI habe millionenfach urheberrechtlich geschützte Bilder und die dazugehörigen Metadaten unrechtmäßig aus der Getty Images Datenbank kopiert und somit gravierend gegen Urheberrechte verstoßen.
Der Anlass dafür sei das von Stability AI enwickelte Programm Stable Diffusion, welches vom Nutzer eingegebene Sätze dank KI-Technologie in Bilder konvertieren und dabei Konzepte und Eigenschaften kombinieren kann.
Der Fall liegt im High Court in London vor.
Was muss bewiesen werden?
Laut deutscher und englischer Urheberrechte kann nur dann ein Werk rechtlich geschützt werden, wenn eine persönliche geistige Schöpfung vorliegt. Daher scheiden Erschaffungen durch KI basierte Programme aktuell als urheberrechtlich schützbare Werke aus (§ 2 UrhG).
Für Getty Images ist dies von Vorteil, da seine Datenbank an Fotos von natürlichen Personen aufgenommen und angelegt wurde. Bei Stability AI ist das nicht ganz so eindeutig. Gab es hier zumindest teilweise eine individuelle Mitwirkung bei der Kreierung der KI-basierten Werke, könnten diese Teile dementsprechend urheberrechtlich geschützt werden.
Für Getty Images wird es vorerst wichtig sein zu beweisen, dass Stability AI sich an dieser Datenbank bediente, um seine KI-basierten Werke zu erschaffen. Nur dann, wenn diese Datenbank als Basis für weitere Kreationen genutzt wurde, liegt ein Verstoß gegen die Urheberrechte der streitgegenständlichen Inhaber der jeweiligen Bilder sowie für den Inhaber der Datenbank vor (§4 UrhG).
Wird dies bewiesen, macht es keinen Unterschied, ob die Lichtbildwerke 1:1 verwendet wurden oder lediglich als Inspiration dienten.
Wie sieht die Prognose aus?
Wenn davon ausgegangen wird, dass die lizensierte Datenbank unerlaubt genutzt wurde und somit ein Verstoß gegen die Urheberrechte vorliegt, hat Getty Images gute Chancen auf Erfolg.
Zudem könnte dem Unternehmen auch ein 100% Aufschlag für die fehlende Quellenbezeichnung zustehen und somit ein Schadensersatz in Form einer Lizenzgebühr (§97 Abs. 2 Satz 3 UrhG). Der Gegner müsste anschließend bei KI-basierten Werken die entsprechende Quelle und Verweis auf das Originalwerk anmerken.
Die Zukunft für Urheberrechte in einer sich rasant entwickelnden digitalen Landschaft
Das Urheberrecht ist zum Glück ständig im Wandel. Aufgrund der sich entwickelnden Umstände, ändern sich die Gesetze mit und werden zum Teil auch moderner.
Zukünftig sollte man davon ausgehen können, dass bei jedem KI-basierten Programm eine entsprechende, lizensierte Datenbank vorliegt. Um urheberrechtliche Streitigkeiten zu vermeiden, sollten daher die Bestandteile dieser Datenbank von den entsprechenden Stock-Foto Agenturen eingekauft werden.
Zukünftig bleibt zu sehen, ob das Urheberrechtsgesetz erweitert wird, um KI-basierte Werke zu schützen und unter welchen Umständen ihnen der Schutz zusteht.
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