Dieser Beitrag zum European Accessibility Act (EAA) wurde erstmals am 07.05.2025 von Stephanie Troßbach auf LinkedIn veröffentlicht. Klicken Sie hier, um den Originalartikel zu lesen.
Ab dem 28. 06.2025 werden Barrierefreiheitsanforderungen in der EU verpflichtend: Der European Accessibility Act (EAA) bringt umfassende neue Vorgaben für Unternehmen, die digitale oder physische Produkte und Dienstleistungen anbieten. Wer betroffen ist, sollte jetzt aktiv werden.
Auf einen Blick – Die zwei wichtigsten Punkte:
Ab 28.06.2025 gilt Barrierefreiheitspflicht
Denn dann müssen zahlreiche digitale und physische Produkte und Dienstleistungen in der EU barrierefrei gestaltet sein. Das betrifft insbesondere Angebote wie Websites, mobile Apps, Automaten oder digitale Services, die nach diesem Stichtag neu auf den Markt gebracht werden.
Pflicht zur Barrierefreiheit gilt auch für Unternehmen außerhalb der EU
Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz über zwei Mio. Euro sind in der Regel verpflichtet, die Anforderungen des EAA zu erfüllen – unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der EU ansässig sind. Auch Drittstaaten-Unternehmen, die in der EU tätig sind, müssen die Vorgaben umsetzen.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Barrierefreiheitsvorgaben
Bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsvorgaben drohen spürbare Konsequenzen – von Bußgeldern über wettbewerbsrechtliche Abmahnungen bis hin zu Verkaufsverboten. Unternehmen riskieren zudem Imageschäden und mögliche zivilrechtliche Haftungsansprüche.
Was ist eigentlich der European Accessibility Act?
Der EAA ist eine EU-Richtlinie (2019/882), die verbindliche Barrierefreiheitsstandards für bestimmte Produkte und Dienstleistungen definiert. In Deutschland wurde sie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Ziel: Gleichberechtigter Zugang zu digitalen Angeboten für Menschen mit Behinderungen – und ein einheitlicher EU-Binnenmarkt für barrierefreie Produkte.
Wer ist betroffen?
- Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder mehr als 2 Mio. Euro Jahresumsatz, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten
- Besonders betroffen sind Anbieter von Websites, mobilen Apps, E-Commerce-Plattformen, Banken, Software- und Gerätehersteller, Transportunternehmen und Betreiber von Automaten (z. B. Geld- oder Ticketautomaten)
- Auch Unternehmen außerhalb der EU (z. B. UK, Schweiz), die in der EU tätig sind, müssen die Vorgaben erfüllen.
- Kleine Unternehmen unterhalb der Schwellenwerte sind ausgenommen, können Barrierefreiheit aber dennoch als Chance sehen, denn auch sie profitieren langfristig von barrierefreien Angeboten – etwa durch bessere Nutzerfreundlichkeit und größere Reichweite.
Was sind die zentralen Anforderungen?
- Digitale Barrierefreiheit: Webseiten, Apps, E-Books, Online-Banking, Buchungsportale und Kommunikation müssen zugänglich gestaltet sein
- Technische Standards: EN 301 549 (basiert auf WCAG 2.1 AA) – u. a. klare Sprache, gute Kontraste, Alternativtexte, Tastatursteuerung, intuitive Navigation
- Physische Barrierefreiheit: u. a. bei Geldautomaten, Zahlungsterminals, E-Book-Readern
- Dokumentationspflicht: Barrierefreiheitserklärung muss öffentlich, schriftlich, mündlich und barrierefrei zugänglich gemacht werden – z. B. über die Website oder AGB
Die Fristen im Überblick
- Ab 28.06.2025: Neue Produkte & Dienstleistungen müssen barrierefrei sein
- Bis 28.06.2030: Übergangsfrist für bereits in Verkehr gebrachte Produkte
- Bis 28.06.2040: Für bestehende Selbstbedienungsterminals
Was droht bei Nichteinhaltung?
- Bußgelder (in Deutschland bis zu 100.000 Euro)
- Mögliche zivilrechtliche Haftung (im Gegensatz zum LkSG nicht ausdrücklich ausgeschlossen)
- Abmahnungen und Klagen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände
- Rückruf- oder Verkaufsverbote mit Reputationsrisiko
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
- Analyse & Status-Check: Prüfen, ob Ihr Unternehmen unter das BFSG fällt
- Audit & Anpassung: Digitale und physische Angebote auf Barrierefreiheit testen und ggf. überarbeiten
- Dokumentation vorbereiten: Accessibility Statement erstellen
- Mitarbeitende schulen: Sensibilisierung für Barrierefreiheit im Unternehmen fördern
Fazit
Der European Accessibility Act ist eine gesetzliche Pflicht – er ist aber auch eine Chance, Ihre Angebote zukunftssicher auf breitere Zielgruppen auszurichten und die Markenreputation nachhaltig zu stärken. Unternehmen, die frühzeitig handeln, vermeiden nicht nur Sanktionen, sondern können sich hier auch Wettbewerbsvorteile verschaffen.
Haben Sie Fragen dazu, wie Sie ein effektives Compliance-Programm für Ihr Unternehmen aufsetzen oder weiterentwickeln können? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu Stephanie auf: [email protected].