Mit dem Digital Markets Act („DMA“) möchte die Europäischen Union digitale Märkte fairer und wettbewerbsfähiger zu gestalten.
Worum geht es beim Digital Markets Act?
- Der DMA zielt darauf ab, große Online-Plattformen zuregulieren, die als “Torwächter” agieren und den digitalen Markt kontrollieren.
- Das Gesetz legt Verhaltensvorgaben für Torwächter fest, darunter Side-Loading, Interoperabilität und den Zugang zu Servicedaten.
- Dabei legt der DMA großen Wert auf Selbstkontrolle; Gatekeeper müssen Compliance-Maßnahmen nachweisen, eine spezielle Compliance-Funktion einrichten und Berichtspflichten erfüllen.
- Bei Verstößen gegen die DMA-Verhaltensregeln drohen Strafen von bis zu 10%, bei wiederholten Verstößen bis zu 20% des weltweiten Jahresumsatzes; bei systematischen Regelverstößen kann ein befristetes Zusammenschlussverbot verhängt werden.
Wer ist davon betroffen?
- Der DMA betrifft speziell zentrale Plattformdienste wie Online-Vermittlungsdienste (insbesondere digitale Marktplätze), Suchmaschinen, soziale Netzwerke und virtuelle Assistenten.
- Die Bestimmung, ob eine Plattform als “Torwächter” gilt, erfolgt anhand qualitativer (Auswirkungen auf den Markt, Mittlerfunktion) und quantitativer (Umsatz, Nutzerzahlen) Kriterien.
Wann trat der DMA in Kraft?
Der DMA trat am 1. November 2022 in Kraft; Torwächter haben die Vorgaben seit 6. März 2024 umzusetzen.
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