Der Data Governance Act („DGA“) der Europäischen Union soll einen sicheren Rahmen für den Umgang mit Daten schaffen, um hierdurch eine innovative und datenschutzkonforme Datenverwaltung innerhalb der EU zu erreichen.
Worum geht es beim Data Governance Act?
- Der DGA zielt darauf ab, das Vertrauen in datenverarbeitende Akteure und internationale Datenflüsse zu stärken und dadurch Anreize für eine verbesserte Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Daten zu schaffen. Zentrale Punkte des DGA sind:
- Regelung für die Weiterverarbeitung von Daten durch öffentliche Stellen (z.B. Begrenzung von Exklusiv-Vereinbarungen, angemessene Gebühren für Datenzugang).
- Schaffung eines Rahmens für die Verarbeitung von Daten durch Datenintermediäre sowie die Verwendung von Daten durch Organisationen für altruistische Zwecke (z.B. Gesundheitsversorgung, Umwelt- und Klimaschutz).
- Einrichtung eines Europäischen Innovationsrats, eines beratenden Gremiums, das fachlichen Input für die Entwicklung von Leitlinien für europäische Datenräume liefern soll.
- Der DGA betrifft sowohl persönliche als auch nicht-persönliche Daten, wobei die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für persönliche Daten gilt.
Wer ist davon betroffen?
- Der DGA richtet sich an
- öffentliche Stellen;
- Datenintermediäre (bzw. Datenvermittlungsdienste sind Einrichtungen, die den Datenfluss von einer unbestimmten Zahl von Datensubjekten und Dateninhabern an Datennutzern vermitteln und dadurch eine Geschäftsbeziehung zwischen den Dateninhabern und den Datennutzern herstellen) sowie
- altruistische Organisationen.
Wann trat der DGA in Kraft?
Die Regelungen des am 23. Juni 2022 in Kraft getretenen DGA gelten seit dem 24. September 2023.
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