Der Artificial Intelligence Act („AIA“) ist ein Gesetzeswerk der Europäischen Union zur Regulierung von künstlicher Intelligenz („KI“). Die EU-Verordnung ist damit weltweit das erste derart umfassende Regelungswerk von KI.
Worum geht es beim AIA?
- Der AIA zielt darauf ab, einen Rechtsrahmen für die Entwicklung, Vermarktung und Nutzung von KI in der EU zu schaffen.
- Bei KI muss es sich um (zumindest teilweise) autonome und anpassungsfähige Systeme handeln.
- Ein risikobasierter Ansatz im AIA legt strengere Anforderungen an KI-Systeme mit hohem Risiko fest (z.B. Risikomanagement, Data Governance, Design-Vorgaben), während für Systeme mit geringem Risiko lediglich Transparenzpflichten gelten.
- Nationale Aufsichtsbehörden überwachen die KI-Anwendungen und können Bußgelder von bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
Wer ist davon betroffen?
- Der AIA gilt für Anbieter, Betreiber und Nutzer von KI-Systemen, unabhängig von ihrem Standort, wenn das Ergebnis des KI-Systems in der EU genutzt wird.
Wann trat der AIA in Kraft?
Der AIA wird voraussichtlich im Juni dieses Jahres in Kraft getreten und wird größtenteils ab Juni 2026 anwendbar sein, bezüglich einiger Ausnahmen bereits früher.
Achtung: Bereits jetzt sollten Unternehmen mit der Erfassung und Dokumentation von KI-Systemen beginnen, entsprechende Prozesse etablieren und risikoadäquate Maßnahmen treffen.
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