Datenschutz-Check 2025: Die Top 5 To-Dos für ein prüfungssicheres Löschkonzept

May 13, 2025
Stephanie Troßbach

Partnerin

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Dieser Beitrag zum Thema Löschkonzept wurde erstmals am 25.04.25 von Stephanie Troßbach auf LinkedIn veröffentlicht. Klicken Sie hier, um den Originalartikel zu lesen.

Die Datenschutzbehörden ziehen die Zügel an: Ab 2025 steht das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO im Mittelpunkt einer europaweiten Prüfinitiative – koordiniert vom Europäischen Datenschutzausschuss (EDPB) im Rahmen des Coordinated Enforcement Framework (CEF).

Was heißt das konkret?

In einer groß angelegten Aktion werden in 2025 rund 30 Datenschutzaufsichtsbehörden in ganz Europa – darunter auch der Europäische Datenschutzbeauftragte – gezielt untersuchen, wie Unternehmen Löschanfragen in der Praxis bearbeiten. Neben formellen Verfahren sind auch branchenübergreifende “Fact-Finding”-Maßnahmen geplant.

Unsere Partnerin Stephanie Trossbach, zertifizierte Compliance- und Datenschutzexpertin, weiß, worauf es ankommt – und hat für Sie die fünf wichtigsten Maßnahmen zusammengestellt, mit denen Sie Ihr Löschkonzept fit für die Prüfung machen.

Was bedeutet das Recht auf Löschung für Unternehmen?

Das Recht auf Löschung gehört zu den meistgenutzten Betroffenenrechten unter der DSGVO. Beschwerden bei den Aufsichtsbehörden sind an der Tagesordnung. Ziel der Prüfinitiative ist es, ein klares Bild davon zu bekommen, wie Unternehmen ihre gesetzlichen Verpflichtungen tatsächlich umsetzen – und wo es Nachholbedarf gibt.

Jetzt ist also der richtige Zeitpunkt, die eigenen Prozesse auf den Prüfstand zu stellen.

Stephanies Top 5 To-Dos für ein belastbares Löschkonzept:

1. Klare Prozesse schaffen

Definieren Sie nachvollziehbare und praktikable Abläufe für den Umgang mit Löschanträgen – und sorgen Sie dafür, dass diese auch im Alltag funktionieren.

2. IT-Systeme überprüfen

Stellen Sie sicher, dass Ihre Systeme in der Lage sind, personenbezogene Daten DSGVO-konform zu löschen – automatisiert, wirksam und dokumentiert.

3. Dokumentation sicherstellen

Halten Sie jeden Schritt der Bearbeitung fest. Die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO gilt auch hier – und wird bei Prüfungen besonders genau untersucht.

4. Mitarbeitende sensibilisieren

Alle, die mit Löschanträgen zu tun haben, sollten wissen, wie sie damit umgehen – und warum das wichtig ist. Schulungen schaffen hier Sicherheit und Klarheit.

5. Löschkonzept regelmäßig prüfen

Technologie, rechtliche Vorgaben und interne Prozesse entwickeln sich weiter. Überprüfen Sie Ihr Konzept daher regelmäßig auf Aktualität und Umsetzbarkeit.

Fazit: Jetzt vorbereiten – später entspannt bleiben

Ein durchdachtes Löschkonzept ist kein bürokratischer Luxus, sondern ein zentraler Bestandteil einer soliden Datenschutz-Compliance. Wer jetzt handelt, kann künftigen Prüfungen gelassen entgegensehen.

Sie möchten Ihr Löschkonzept prüfen oder haben Fragen zur Umsetzung? Schreiben Sie gerne direkt an Stephanie: [email protected]