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Dieser Beitrag wurde erstmals am 05.03.25 von Stephanie Troßbach auf LinkedIn veröffentlicht. Klicken Sie hier, um den Originalartikel zu lesen.
Auf einen Blick – Die zwei wichtigsten Punkte:
Bürokratieabbau bleibt ein zähes Thema:
Trotz politischer Versprechen stockt die Entlastung der Unternehmen, insbesondere beim Lieferkettengesetz.
EU-Regulierungen könnten überarbeitet werden:
Die EU plant, Berichtspflichten zu reduzieren, doch Wirtschaftsverbände fordern eine tiefere Evaluierung der bestehenden Vorschriften.
Rückblick auf Teil 1
Im ersten Teil des Beitrags (hier), habe ich für Compliance in 2025 die Prognose abgegeben, dass das Jahr für Unternehmen sowohl Herausforderungen als auch Chancen bringen wird – während Bürokratie und Wirtschaftswachstum oft im Konflikt stehen, gewinnen Digitalisierung und künstliche Intelligenz zunehmend an Bedeutung.
In diesem Kontext verschiebt sich der Fokus in der Compliance: Maßnahmen ohne echten Mehrwert verlieren an Priorität, während KI und neue regulatorische Anforderungen, insbesondere im Hinweisgeberschutz, eine zentrale Rolle spielen.
Welche weiteren Themen kommen auf uns zu?
Ein weiteres zentrales Thema für die Zukunft ist der Hinweisgeberschutz, der nach den DOJ-Leitlinien von noch größerer Bedeutung wird. Unternehmen müssen nicht nur ein Meldesystem einrichten, sondern auch sicherstellen, dass Mitarbeitende sich ohne Angst vor Repressalien trauen, Verstöße zu melden. Das DOJ prüft künftig verstärkt, ob Mitarbeiter sich sicher fühlen, Missstände anzuzeigen.
Unternehmen müssen transparentere und leicht zugängliche Meldemechanismen schaffen, um ein Klima zu fördern, in dem Verstöße gegen Regeln und Gesetze effektiv gemeldet werden können. Besonders im Bereich Korruption und Betrug sind solche Mechanismen unverzichtbar. Maßnahmen, die auf Meinungen und Befindlichkeiten abzielen, können die Bemühungen um eine glaubwürdige „Speak-up“-Kultur gefährden und langfristig die Effektivität von Compliance-Programmen beeinträchtigen. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass der Wistleblower-Schutz in den USA ursprünglich als Reaktion auf Fälle von Regierungsverschwendung und Betrug eingeführt wurde (“False Claims Act” von 1863), also auf die Meldung gravierender Missstände zielte. Unternehmen sollten jedefalls gut überlegen, ob sie ihre Meldesysteme für Beschwerde außerhalb der Anwendungsbereiche von HinSchG und LkSG eröffnen wollen und unter welchen Bedingungen dies geschehen soll.
Bürokratieabbau: Langsame Fortschritte
Auch auf Bürokratieabbau ist zu hoffen, aber hier dürften die Mühlen langsam mahlen. Trotz politischer Versprechen zur Entlastung der Unternehmen gibt es bisher nur wenige Fortschritte. Besonders im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bleibt die Umsetzung der Versprechungen bislang hinter den Erwartungen zurück. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) arbeitet an Anpassungsvorschlägen für die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die das LkSG übertrifft und zusätzliche Anforderungen stellt. Wirtschaftsverbände fordern in diesem Zusammenhang, dass das „regulatorische Uhrwerk“ angehalten wird, um bestehende Vorschriften auf ihre Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und die tatsächliche Wirksamkeit zu überprüfen.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat mittlerweile ein sogenanntes „Omnibus-Gesetz“ angekündigt, das Berichtspflichten reduzieren und mehrere Gesetze des Green Deals anpassen soll, darunter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Taxonomie-Verordnung und das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD). Die EU-Kommission hat am 26.02.2025 das Omnibus-Paket angenommen. Als nächste müssen das Europäische Parlament und der Rat darüber entscheiden.
Was bleibt? Compliance als unverzichtbarer Bestandteil der Unternehmensführung
Compliance wird auch 2025 eine entscheidende Rolle in Unternehmen spielen. Sie ist die organisatorische Umsetzung des Legalitätsprinzips, nach dem die Geschäftsleitung für die Sicherstellung gesetzmäßigen Verhaltens verantwortlich ist. Anforderungen an Hinweisgeberschutz, Lieferketten-Compliance, Datenschutz und weitere regulatorische Themen bleiben nicht nur bestehen, sondern werden durch komplexe EU-Vorhaben weiter ausgebaut.
Wie gelingt eine erfolgreiche Compliance-Strategie?
Ein risikobasierter Ansatz bleibt der Schlüssel zu einer effektiven Compliance-Strategie. Eine fundierte Risikoanalyse oder ein „Health Check“ kann dabei der erste sinnvolle Schritt sein. Darauf aufbauend muss eine passgenaue Umsetzung erfolgen, die den spezifischen Gegebenheiten und Anforderungen des Unternehmens entspricht.
Gerade weil in den letzten Jahren viele unternehmerische Spielräume geschrumpft sind, sollten bestehende Entscheidungsmöglichkeiten gezielt genutzt werden, um handlungsfähig zu bleiben. Das übergeordnete Ziel bleibt eine rechtskonforme Unternehmensführung, die Sanktionen und Haftung reduziert – jedoch auf eine pragmatische und angemessene Weise. Oder anders gesagt: „Compliance without the Crazy“.
Haben Sie Fragen dazu, wie Sie ein effektives Compliance-Programm für Ihr Unternehmen aufsetzen oder weiterentwickeln können? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf: [email protected].