Als Anwältin mit Doppelqualifikation

October 4, 2023
Elzbieta Burzynski

Partner

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“Die Flexibilität, maßgeschneiderte Lösungen auf Augenhöhe anzubieten”

Elzbieta Burzynski, Partnerin für Commercial, Transport & Employment Law bei gunnercooke, ist sowohl in Deutschland als auch in Polen als Anwältin zugelassen.

Sie hat ihre Zulassung als Anwältin (radca prawny) in Polen bereits im Jahr 2011 erhalten und erweiterte ihre Qualifikation im Jahr 2021 um die Zulassung als deutsche Rechtsanwältin.

Elzbieta hat einen langen und interessanten Weg hinter sich, um ihre Doppelqualifikation zu erreichen und Partnerin zu werden. Doch wie hat sie diese Herausforderungen gemeistert und welche Vorteile erlaubt ihr die Struktur bei gunnercooke, in beiden Regionen zu arbeiten? Lesen Sie den Beitrag und erfahren Sie mehr.

Q: Warum hast du dich dazu entschlossen, eine Doppelqualifikation anzustreben?

Dieser Weg war nicht einfach und er war, wie meist, auch nicht geplant. Meine polnische Zulassung habe ich nach einem dreieinhalbjährigen Referendariat erworben, in dessen Verlauf ich bereits in einer renommierten Anwaltskanzlei in Wrocław gearbeitet und erste Berufserfahrung gesammelt habe.

Wir sind kurz nach der Geburt unserer Tochter nach Deutschland gezogen, weil mein Mann ein interessantes Jobangebot erhalten und angenommen hat. Die ersten Jahre am neuen Ort waren nicht einfach, aber ich merkte schnell, dass mir eine Doppelqualifikation in meiner Karriere weiterhelfen könnte.

Ich beschloss, vorerst gemäß der EU-Vorschriften, in Deutschland unter meiner polnischen Berufsbezeichnung als radca prawny zu praktizieren und gleichzeitig in einer deutschen Anwaltskanzlei Erfahrungen im deutschen Recht zu sammeln.

Nach drei Jahren und dem Bestehen einer Prüfung wurde ich als deutsche Rechtsanwältin zugelassen. Dies hat meine Akzeptanz bei der Mandantschaft zusätzlich erhöht.

Q: Wie hilft dir die Arbeitsstruktur bei gunnercooke, parallel in beiden Regionen zu arbeiten?

Partnerin bei gunnercooke zu sein ist für mich sehr inspirierend, da ich miterleben kann, wie sich die Partner einander auf Augenhöhe begegnen, was z.B. in polnischen Kanzleien eher selten der Fall ist. Das Wissen und die Erfahrung u.a. im Transport- und Speditionsrecht sowie im Arbeitsrecht in Deutschland und Polen, ermöglichen es mir, die flexible Struktur bei gunnercooke zu nutzen, um neue Mandanten selbstständig zu gewinnen und bereits bestehende Kooperationen auszubauen. Dabei ist meine Doppelqualifikation sicherlich hilfreich. Zudem macht es mir viel Freude, gunnercooke in Polen bekannter zu machen.

Dank gunnercooke habe ich die Möglichkeit, projektbezogen mit verschiedenen ausgezeichneten Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen zu arbeiten und an interessanten Symposien und Tagungen teilzunehmen.

Q: Welche Vorteile ergeben sich als Partnerin mit Doppelqualifikation in deinem Fachbereich?

Ich werde oft von Mandanten angesprochen, die rechtliche Angelegenheiten haben, die sowohl die polnische als auch die deutsche Rechtsordnung betreffen. In dieser Hinsicht kann ich Beratung und Vertretung in beiden Jurisdiktionen anbieten, was eine enorme Flexibilität und Expertise gewährleistet. Zu meinen Mandanten gehören polnische Unternehmen, die Geschäftstätigkeiten in Deutschland ausweiten möchten, und deutsche Unternehmen, die in Polen operieren. Ebenso wenden sich Privatpersonen an mich, die in beiden Ländern rechtliche Unterstützung benötigen, sei es beim Erwerb von Immobilien oder bei erbrechtlichen Angelegenheiten. Meine Doppelqualifikation ermöglicht es mir, nahtlos zwischen den Rechtssystemen zu navigieren und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.

Q: Was ist die größte Herausforderung als Anwältin mit Doppelqualifikation?

Die größte Herausforderung liegt zweifellos in der Sprache. Sich das juristische Fachvokabular in den jeweiligen Teilgebieten in beiden Rechtsordnungen anzueignen, insbesondere in nicht verwandten Sprachen, hat mir in der Vergangenheit so manchen „Kopfschmerz“ bereitet.

Zudem erfordert es erheblichen Zeitaufwand, um sich in zwei Rechtsordnungen mittels kontinuierlichen Fortbildungen auf der „Höhe der Zeit“ zu bewegen.

Q: Musstest du jemals deine Arbeitsweise anpassen, um kulturelle Unterschiede in Betracht zu nehmen?

Unterschiede haben sich vor allem in der Art und Weise der Prozessführung herauskristallisiert. So sind die Verfahren vor polnischen Gerichten weitaus formalistischer und durch den Vorsitzenden „mit strenger Hand“ geführt, wohingegen in deutschen Gerichten ein – zumindest vorwiegend – kollegialer Umgang herrscht. Dies äußert sich auch in der höheren Bereitschaft deutscher Gerichte zur alternativen Streitbeilegung durch gerichtliche Vergleiche, was in Polen eher die Ausnahme darstellt.

Q: Hast du Tipps für Anwälte oder Anwältinnen, die eine Doppelqualifikation anstreben?

Zunächst einmal würde ich sagen, dass es sich auf jeden Fall lohnt, diesen Weg einzuschlagen, denn ein Anwalt, der sich in zwei Rechtsordnungen auskennt und regelmäßig sein Wissen in diesem Bereich aktualisiert, hat auf dem Arbeitsmarkt ein Alleinstellungsmerkmal und kann dem Mandanten einen echten Mehrwert bieten. Durch die Doppelqualifikation kann man die Gegenseite besser verstehen und seine Mandanten besser unterstützen und vertreten.

Dennoch erfordert dieser Weg viel Durchhaltevermögen und Ausdauer, sowie ein kontinuierliches Lernvermögen, um mit beiden Rechtssystemen auf dem Laufenden bleiben zu können.

Außerdem ist es erwähnenswert, dass sich die Arbeitsweise von Anwälten in den letzten Jahren stark verändert hat und wir heute die Möglichkeit haben, praktisch von jedem Ort der Welt aus zu arbeiten, was wir gerne zum Vorteil unserer Mandanten und unserer Umwelt nutzen.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Sie Partner oder Partnerin bei gunnercooke werden können?

Wir freuen uns, wenn wir mit Ihnen darüber sprechen können, welche Ziele Sie sich für ihr anwaltliches Geschäft, aber auch sonst, gesteckt haben.